Kanton Bern: SiK beantragt Ja zu Beitrag ans Kompetenzzentrum Justizvollzug
Die Sicherheitskommission (SiK) beantragt dem Grossen Rat, den Beitrag an das Schweizerische Kompetenzzentrum Justizvollzug zu genehmigen. Der jährliche Bruttokredit des Kantons Bern an das neue Kompetenzzentrum beträgt 2,05 Millionen Franken für die Jahre 2018 bis 2021.
Die SiK-Mehrheit begrüsst den Aufbau des Schweizerischen Kompetenzzentrums Justizvollzug. Das von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und -direktorinnen (KKJPD) lancierte Kompetenzzentrum soll im nächsten Jahr in Freiburg den Betrieb aufnehmen. Das neue Zentrum wird sich mit Themen des Justizvollzugs mit gesamtschweizerischem Bezug beschäftigen.
Schon bestehende Organisationen, wie unter anderem das Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal, werden darin integriert. Es soll damit einen wesentlichen Beitrag zur Harmonisierung des Justizvollzugs in der Schweiz leisten.
Die SiK beantragt dem Grossen Rat bei vier Enthaltungen den Beitrag anzunehmen. Es sei sinnvoll, die Einheitlichkeit im Justizvollzug zu verbessern und die Fachkompetenz in der anspruchsvollen Aufgabe zu bündeln. Zudem könnten Doppelspurigkeiten vermieden, sowie die Administration von Querschnittaufgaben konzentriert werden, was insgesamt zu tieferen Kosten führe. Einige Mitglieder der Kommission bezweifeln, dass Kosten eingespart und im Vergleich zu heute mehr Aufgaben übernommen werden können.
Asylsozialhilfe: Suche nach möglichen Varianten
Nachdem die Stimmberechtigten am 21. Mai 2017 den Kredit für die Asylsozialhilfe von 105 Millionen Franken für vier Jahre abgelehnt haben, hat sich die SiK über die weiteren Arbeiten des Regierungsrats für die Umsetzung des Entscheids informieren lassen. Die Kommission wird mit der Polizei- und Militärdirektion über mögliche Varianten zur Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) diskutieren und sich im Herbst mit entsprechenden Grossratsgeschäften dazu befassen. Mit dem Kredit für die Asylsozialhilfe wollte der Regierungsrat die nicht durch den Bund gedeckten Kosten im Asylbereich, insbesondere für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, bezahlen.
Quelle: Kanton Bern, Grosser Rat
Artikelbild: Pilgerzeit – shutterstock.com