Gratis-Downloads von Musik und Filmen bleiben in der Schweiz legal
von Agentur belmedia
Frohe Kunde für die Schweizer Internet-Nutzer: Sie dürfen weiterhin legal Musik, Filme oder Spiele für den Eigengebrauch aus dem Netz herunterladen, auch ohne die Einwilligung des Urhebers zu haben.
Straftbar bleibt in der Schweiz nach wie vor nur das unbefugte Uploaden (Hochladen) von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Dies beschloss der Bundesrat am vergangenen Mittwoch. Zwar sei zur Kenntnis zu nehmen, dass jede dritte Person über 15 Jahre in der Schweiz kostenlos Inhalte aus dem Netz herunterlädt. Doch dadurch sei das „nationale Kulturschaffen“ nicht bedroht, hält der Bundesrat in seinem Bericht fest. Denn das Geld, das die Internetnutzer durch das kostenlose Herunterladen sparen, würden sie einfach an anderer Stelle im Unterhaltungssektor wieder ausgeben. Demnach sieht der Bundesrat auch keinen Grund, schärfere Regelungen zum Schutz des Urheberrechts zu erlassen. Der bestehende gesetzliche Rahmen reiche aus, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
Scharfer Protest kommt von der Musikindustrie sowie von Künstler- und Urheberrechtsverbänden. So fordert IFPI, der Dachträgerverband der Tonträgerproduzenten der Schweiz, weiterhin ein „griffiges Urheberrecht“, um Schweizer Musiker und Produzenten vor „illegalen Downloads“ zu schützen. Auch SP-Ständerätin Géraldine Savary, die mit einem Postulat vom März 2010 die Prüfung von Massnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen angeregt hatte, kritisierte die Entscheidung des Bundesrats. Die Botschaft besonders an junge Internetznutzer, dass Musik nichts mehr kosten würde, sei problematisch. Musiker verlören durch das kostenlose Herunterladen wichtige Einnahmen, so Savary, die im Vorstand der Urheberrechtsorganisation Suisa sitzt und auch Präsidentin der Westschweizer Stiftung für aktuelle Musik (FCMA) ist.
Gratis-Downloads schaden Unterhaltungsbranche nicht
Kommentar: Andere Länder in Europa setzen beim Thema „Urheberrechtsverletzungen im Internet“ auf rigide Regelungen. In Frankreich beispielsweise sperren die Behörden seit 2010 Anschlüsse von Internetusern, die gegen das Urheberrecht verstossen haben. Auch bei der CDU in Deutschland findet diese Massnahme Freunde. So forderte CDU-Mann Siegfried Kauder ein „Warnmodell“ in Form einer ca. dreiwöchigen Sperrung von Internetzugängen, von denen aus das Urheberrecht verletzt wurde.
Die Schweiz hingegen will laut Bundesratsentscheid weiterhin einen vergleichsweise liberalen, fortschrittlichen Umgang mit dem Urheberrecht im Internetzeitalter pflegen. Und das ist auch gut so! Klar hält der Bundesrat fest: „Gratis-Downloads schaden dem nationalen Kulturschaffen nicht.“ Das Argument, dass der Unterhaltungsbranche durch kostenlose Downloads letztlich kein Geld verloren geht, überzeugt.
Denn glaubt man den düsteren Szenarien, welche die Musikindustrie zeichnet, müsste der Branche durch das Verhalten der Internetnutzer längst schwerster Schaden zugefügt worden sein. Doch das ist nicht der Fall, wie die Zahlen beweisen. Zwar sank im Jahr 2010 der Umsatz mit physischen Tonträgern in der Schweiz im Vorjahresvergleich tatsächlich von 144 auf 121 Millionen Franken (minus 16 Prozent). Doch waren daran etwa Gratis-Downloads der Internet-User schuld? Dies ist nicht anzunehmen, denn siehe da: Gleichzeitig legten bezahlte digitale Downloads in der Schweiz um 11 Prozent von 23,7 auf 26,3 Millionen Franken zu. Dies zeigt, dass das Internet die Nutzung von Musik zwar verändert, die Musikindustrie aber nicht bedroht. An die veränderten Bedingungen des Internet-Zeitalters müssen sich die Musikproduzenten anpassen, statt sich mittels Gesetzen eine Wunsch-Realität schaffen zu wollen.
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