Kein Facebook-Profil – kein Job?

„Es gibt keinen Grund, Menschen einzustellen, über die wir in einem sozialen Netzwerk nichts herausbekommen können.“ Das sagt Erik Lefkofsky, Chef des milliardenschweren Internet-Unternehmens „Lightbank“ (zitiert nach einem „Monitor“-Bericht in der ARD vom 10. März 2011).

Heisst im Klartext: Ohne Facebook-Profil – keinen Job! Dies zeigt, wo die Reise hingeht: War das Mitmachen in sozialen Netzwerken bislang noch freiwillig, wird es für Stellenbewerber künftig zum Zwang. Denn: Wer sein persönliches Profil im Internet nicht offenlegt, macht sich für Arbeitgeber „verdächtig“.

Längst ist das digitale „Screening“ von Bewerbern nicht mehr nur in den USA üblich, wo es laut einer Studie von 2009 vier von fünf Personalsachbearbeitern praktizieren. Auch viele Schweizer Konzerne folgen dem Trend. Eine Umfrage des Zürcher Tages-Anzeigers bei einem Dutzend der grössten Schweizer Arbeitgeber ergab: Rund die Hälfte der Unternehmen nutzt Google und soziale Netzwerke wie Facebook, um Bewerber zu durchleuchten. Acht der zwölf Grossfirmen forschen in beruflichen Plattformen wie Xing oder Linkedin nach.

Zu den Konzernen, die sowohl Google und Facebook als auch Xing durchforsten, gehören Adecco, Coop, Roche und Novartis. Dies geschehe aber „nicht standardmäßig, sondern je nach Bewerbung“. Nur Credit Suisse, ABB und Zürich Versicherung begeben sich nicht auf Schnüffeltour im Internet.

Bei den Erkundigungen geht es gerade nicht um Fachliches, sondern um das, was im Bewerbungsgespräch tabu ist: Informationen über Familie, Freizeit, Lebensstil, persönliche Auffassungen. Lebhaft kann man sich vorstellen, wie Personalfachleute neugierig etwa private Fotos von Stellenbewerbern im Internet betrachten. Wehe, wer hier peinlich auffällt…

Dabei ist das Erforschen von Bewerbern in Suchdiensten und sozialen Netzwerken eigentlich nicht rechtens: „Sich selber im Internet als Detektiv zu betätigen, ist aber genauso unzulässig, wie einen Bewerber durch einen Privatdetektiv ausforschen zu lassen“, so der Zürcher Anwalt und IT-Rechts-Spezialist Urs Egli im Tages-Anzeiger. Doch Verbote sind wirkungslos, da deren Übertretung in diesem Fall niemand kontrollieren kann.

Wer jetzt folgert, am besten gar nichts Privates von sich im Internet preiszugeben, landet in der Falle. Denn es gilt, wie oben festgestellt: Wer sich im Netz nicht offen präsentiert, macht sich „verdächtig“. Gibt es also keine Alternative zum „gläsernen Bewerber“?

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Titelbild: Alexander Klaus / pixelio.de

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