Zu harte Strafen für britische Randalierer?

Randalierer, die sich bei den als „London Riots“ bekannt gewordenen Krawallen beteiligten, werden im Schnellverfahren abgeurteilt. Bereits 1300 Urteile wurden gesprochen, wobei britische Richter Härte zeigen.

So wurden zwei Drittel der Angeklagten bei ihrer ersten Anhörung nicht auf Kaution freigelassen – deutlich mehr als üblich.

Besonders an folgenden Fällen entzündet sich Diskussion. In der Nacht zum 9. August riefen der 20-jährige Jordan B. und der 22-jährige Perry S. auf Facebook zur Randale in Northwich Town und Latchford auf. Die Polizei nahm die beiden in Empfang, als sie am verabredeten Ort erschienen. Am Dienstag wurden sie zu je vier Jahren Haft verurteilt, obwohl sie zur Ausführung ihres Plans nicht gekommen waren. Eine deftige Strafe erhielt auch der 23-jährige Nicolas R. Sechs Monate Haft bekam er für den Diebstahl von Wasserflaschen im Wert von 3,50 Pfund aus einem Lidl-Supermarkt.

Sind die Strafen zu hart und unverhältnismässig? Ist gar der Rechtsstaat bedroht? Lassen sich die Richter etwa von Vorgaben des Premierministers David Cameron und seiner Minister unter Druck setzen? Dieser Ansicht sind jedenfalls Bürgerrechtler und liberale Politiker.

Die Richter hingegen erklären ihre harten Urteile so: Die Taten dürften nicht isoliert betrachtet werden. Sie seien im Kontext des „kollektiven Wahnsinns“ zu betrachten, der zum Zeitpunkt der Krawalle herrschte, wie etwa Elgan Edwards, Richter am Chester Crown Court, äusserte. Die Strafen müssten hart ausfallen, um ein Exempel zu statuieren.

Tatsächlich ist an dieser Sichtweise vom rechtsstaatlichen Standpunkt nichts auszusetzen. Es trifft die Sache also nicht, wenn der Spiegel suggeriert, die britischen Richter würden „im Zweifel gegen den Angeklagten“ urteilen, nur weil sie das Strafmass ausreizen. Man darf eben nicht ausblenden, dass der Mob Angriffe auf Gesundheit und Leben von Bürgern unternahm, indem er zum Beispiel Häuser anzündete und sogar vor Mord nicht zurückschreckte. Personen, die sich am kriminellen Treiben – von manch einem als „sozialer Protest“ verniedlicht – beteiligten und sich ins Fahrwasser der brandschatzenden Horde begaben, dürfen von der Justiz keine Milde erwarten. Wer gegen die Erosion gesellschaftlicher Werte ist, darf bitte auch nicht beklagen, wenn der Rechtsstaat zu deren Wiederherstellung durchgreift.

Eure Meinung dazu?

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Titelbild: Krawalle in Croydon nahe London am 9. August 2011. (Urheber: Dan Kitwood / Wikimedia Commons)

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