Weihnachtsgeschenke umtauschen: Das müssen Sie beachten
von Agentur belmedia
Jedes Jahr zu Weihnachten das gleiche Problem: Die Hose, die unterm Christbaum lag, ist zu kurz, der Pullover gefällt nicht und die Elektro-Eisenbahn funktioniert auch nicht richtig. Beim Warenumtausch müssen Verbraucher jedoch einiges beachten. Händler sind gesetzlich nicht verpflichtet, Kleidung, die nicht sitzt, oder Waren, die nicht gefallen, zurückzunehmen. Verbraucher sind somit auf die Kulanz der Geschäfte angewiesen.
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