Komasäufer sollen Notfallbehandlung selber zahlen

Trinken bis zum Umfallen: Bei Jugendlichen nimmt dieser Trend zu. Doch jetzt setzt die Politik die Kostenschraube an. Denn wer sich ins Koma säuft, soll in der Schweiz künftig selber für die nachfolgenden Notfallbehandlungen aufkommen.

Gestern stimmte die ständerätliche Gesundheitskommission einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative von SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi mit 7 zu 2 Stimmen zu. Die Nationalratskommission, die dem Vorstoss bereits zustimmte, ist nun mit der Ausarbeitung der Gesetzesänderung beauftragt.

Nach dem Willen der Gesundheitspolitiker von Nationalratrat und Ständerat soll damit erstmals das Verursacherprinzip in der obligatorischen Krankenversicherung verankert werden. So sollen lauf Bortoluzzi Behandlungen „nach exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch durch die Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange abgegolten werden“. Grundsätzlich sei der Solidaritätsgedanke im Krankenversicherungsgesetz hierdurch nicht gefährdet. Vielmehr gelte es, dessen Missbrauch einzuschränken.

Während sich die Politik weitgehend einig für die geplante Neuregelung ausspricht, führen Krankenkassen, Suchtexperten, Ärzte und Spitäler eine ganze Reihe von Bedenken an:

Schwierige Abgrenzung zur Behandlung von Suchtkranken: Zwar soll die Kostenüberwälzung nur diejenigen treffen, die sich „aus Spass“ ins Koma saufen. Doch Ärzte bezweifeln, dass sich solche Komasäufer in der Praxis von Suchtkranken streng unterscheiden lassen. „Für einen Arzt ist es fast unmöglich zu beurteilen, ob es sich beim Patienten um einen Komatrinker handelt“, sagt etwa Jacques de Haller, Präsident des Ärzteverbandes FMH in „20 Minuten“.

Zusätzliche Gefährdung der Jugendlichen: Suchtexperten sehen die Gefahr, dass Jugendliche bei Alkoholvergiftungen, um Kosten zu vermeiden, nicht mehr das Spital aufsuchen. Soll im Fall von Alkoholmissbrauch überhaupt noch Hilfe herbeigeholt werden? „Diese Frage bringt die Jugendlichen in eine Entscheidungsnot“, so Markus Theunert vom Fachverband Sucht.

Beginn einer Aushöhlung der solidarischen Krankenversicherung: Krankenkassen warnen, dass das Verursacherprinzip mit den gleichen Argumenten auch bei anderem gesundheitsgefährdendem Verhalten angewandt werden könnte. Sollen Patienten also demnächst auch zum Beispiel bei Sportverletzungen oder Übergewichtsproblemen selber zahlen?

Verursacherprinzip nicht zu Ende gedacht: Die Ursachen von Alkoholmissbrauch liegen nicht nur im Individuum, sondern auch im gesellschaftlichen Kontext, argumentieren die Gegner der Neuregelung. „Wenn schon vom Verursacherprinzip die Rede ist, sollten die Alkoholproduzenten als Profiteuere des Konsums einen Fonds einrichten, der die Folgekosten übernimmt“, meint Suchtexperte Markus Theunert.

Geht es nach dem Willen von Expertengruppen, soll beim Thema Alkoholmissbrauch weiter verstärkt auf Prävention gesetzt werden. So gelte es etwa laut Markus Theuner, mit Meldestellen für suchtgefährdete Jugendliche weitere Erfahrungen zu sammeln.

Welche Kosten kommen auf Komatrinker sowie bei Minderjährigen auf deren Eltern zu? Von 500 bis 800 Franken pro Fall sprechen die Kantonsspitäler Aarau und Baden, wo nach eigenen Schätzungen pro Jahr 500 Personen wegen Alkoholvergiftung eingeliefert werden. Hinzu kommen mehrere Hundert Franken an Kosten durch den Transport mit der Ambulanz sowie mögliche Kosten durch die Unterbringung in einer Ausnüchterungszelle.

 

Titelbild: J.Bredehorn / pixelio.de

MEHR LESEN