Todesraser von Schönenwerd erhalten verschärfte Strafen
von Agentur belmedia
Vor dreieinhalb Jahren töteten sie durch einen Raserunfall eine junge Frau. Heute Vormittag wurden im Berufungsprozess gegen die drei Schönenwerd-Raser die Urteile gefällt. Dabei verschärfte das Solothurner Obergericht die Strafzumessung gegenüber der ersten Instanz. Der Hauptangeklagte Nekti T. (22) erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren – wegen eventualvorsätzlicher Tötung, eventualvorsätzlicher Körperverletzung sowie grober Verletzung der Verkehrsregeln. Die beiden Mitangeklagten Vedran B. (21) und Cemal A. (21) verurteilte das Gericht zu einer Geldstrafe und einer teilbedingten Freiheitsstrafe von je 36 Monaten – wegen „bewusster fahrlässiger Tötung“. Von der Haftstrafe müssen sie 12 Monate absitzen.
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