25. April 2012

PC reicht für Radiogebühren-Pflicht

Wer kein Radiogerät zu Hause stehen hat, sondern nur einen Computer mit Breitband-Internetanschluss besitzt, muss trotzdem Radiogebühren zahlen. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungs-Gericht. Beschwerde eingelegt hatte ein Computerbesitzer, der von der Gebühren-Inkassostelle Billag 2009 zu Radiogebühren verpflichtet worden war - auch ohne über ein klassisches Radiogerät zu verfügen. Der Betroffene berief sich vor allem auf die geltenden Regelungen beim TV-Empfang. So argumentierte er damit, dass der TV-Empfang via Computer erst dann gebührenpflichtig sei, wenn ein spezielles Abonnement abgeschlossen wurde oder eine Registrierung erfolgt sei.

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