Waffenmissbrauch: Gefährliche Armeeangehörige sollen gemeldet werden

Der Missbrauch von Armeewaffen ist ein heikles Thema. Mit diversen Massnahmen will der Bundesrat dafür sorgen, dass Waffen nicht in die Hände von potenziell gefährlichen Armeeangehörigen gelangen.

Über 1 Million Armeewaffen lagern in Schweizer Haushalten. Immer wieder kommt es dabei zu tödlichen Missbräuchen. Von rund 300 Schusswaffentoten im Jahr kommt etwa die Hälfte durch Armeewaffen ums Leben, wie die SP-Politikerin Chantal Galladé festhält. Grösstenteils handelt es sich dabei um Suizide.

Daneben sorgen Tötungsdelikte für traurige Schlagzeilen. So wurden Anfang Juli auf einem Bauernhof in Oensingen SO ein Vater und sein Sohn erschossen. Die Tatwaffe – ein Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee, welches der mutmassliche Täter trotz Ermahnung nicht zurückgegeben hatte.

Im April wurde in Altstätten SG ein 24-jähriger Mann mit Schüssen aus einer Armeewaffe schwer verletzt. Im Mai 2011 hatte ein entlassener Unteroffizier in Schafhausen BE einen Polizisten mit einer Armeepistole erschossen. Der Schütze hätte die Waffe nach der Entlassung aus dem Armeedienst eigentlich abgeben müssen.

Es sind Fälle wie diese, die den Ruf nach mehr Sicherheit und Schutz laut werden lassen. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament den Bundesrat im Januar 2012 beauftragt, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, um Waffenmissbräuche zu verhindern.

Potenziell gefährliche Personen sollen aktiv gemeldet werden

Als wesentliche Massnahme schlägt der Bundesrat nun vor, den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Armee zu verbessern. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen der Armee künftig Armeeangehörige aktiv melden, bei denen aufgrund eines laufenden Strafverfahrens ernsthaft zu befürchten ist, dass sie mit einer Feuerwaffe sich selbst oder andere gefährden können.

Bereits heute überprüft die Armee, ob bei Stellungspflichtigen oder Armeeangehörigen Hinderungsgründe für die Überlassung einer persönlichen Waffe bestehen. Trifft dies zu, erhält der Betreffende keine Waffe oder sie wird ihm entzogen. Dem Vorschlag des Bundesrates zufolge sollen Staatsanwaltschaften und Gerichte Armeeangehörige mit Gefährdungspotenzial aktiv melden, um so die Entscheidungsgrundlage der Armee zu verbessern.

Weiterhin sollen die zuständigen militärischen und zivilen Behörden über die Waffeninformationsplattform ARMADA des Bundes aktiv über verweigerte oder entzogene Waffenbewilligungen informiert werden – statt ihnen lediglich einen Online-Zugriff zu gewähren.

Erst seit dem 1. September 2012 kann die Armee auf ARMADA zugreifen. Zuvor hatte die Armee keinen Online-Zugriff auf die Datenbank. Die Informationen mussten in einem schwerfälligen und aufwändigen Verfahren übermittelt werden. Die neue Bestimmung ist Teil eines Pakets von Änderungen des Waffengesetzes, mit denen das UNO-Feuerwaffenprotokoll umgesetzt wird. Die übrigen Bestimmungen treten voraussichtlich auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

Ein weitergehendes „Waffenverbot“ lehnt der Bundesrat als nicht zweckmässig ab: „Die gesetzlichen Grundlagen bestehen, damit die kantonalen Waffenbüros gestützt auf strafrechtliche Urteile oder bei einer Gefährdung Waffen aus dem Besitz einer Person entfernen können bzw. neue Gesuche ablehnen müssen“, hält der Bundesrat in seinem Bericht fest.

 

Oberstes Bild: Foto: stw, Bearbeitung: Rama – Wikimedia – CC BY-SA 2.5

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