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Nein zur Volkswahl des Bundesrates

15.05.2013 |  Von  |  News

Am 9. Juni 2013 dürfen die Schweizer Stimmbürger darüber abstimmen, ob künftig nicht mehr das Parlament, sondern das Volk die Bundesräte direkt wählen soll.

Eine gravierende Umwälzung des politischen Systems der Schweiz wäre die Folge. Für ein solches Experiment mit unabsehbaren Folgen sprechen keine guten Argumente – zu erwarten ist eher ein Verlust als ein Gewinn an Demokratie.

Pro-Argumente der Befürworter: „Demokratie wird gestärkt“

Die SVP, die die Volksinitiative lancierte, betrachtet die Volkswahl der Bundesräte als logische Erweiterung der direkten Demokratie. Die Volkswahl von Regierung und Parlament sei in den Kantonen und Gemeinden bereits üblich und habe sich bewährt. Dieses Prinzip nun auch auf die Bundesebene zu übertragen, sei ein „Vertrauensbeweis ans Volk“.

Mit der Volkswahl der Bundesräte würden „Hinterzimmerabsprachen und Mauscheleien“ vor den Bundesratswahlen künftig unterbunden, und die Bundesräte müssten vermehrt auf die Bevölkerung Rücksicht nehmen. Dadurch würde letzten Endes die Demokratie gestärkt.

Contra-Argumente: Keine amerikanischen Verhältnisse!

Bei genauer Betrachtung erweisen sich diese Argumente allerdings als nicht als tragfähig, die Einwände wiegen viel schwerer. Eine Volkswahl der Bundesräte nach dem Majorzprinzip würde das politische System der Schweiz aus dem Gleichgewicht bringen und die Demokratie eher schwächen als stärken.

Denn: Eine Aufwertung der Landesregierung, auf die eine Volkswahl der Bundesräte hinausliefe, ginge mit einer Schwächung des Parlaments einher. Damit hätte das Volk durch die Direktwahl der Regierenden – anders als versprochen – letztlich nichts gewonnen, sondern vielmehr Möglichkeiten der Kontrolle und des Einflusses gegenüber der Regierung verloren.

Das Schweizer System setzt gerade darauf, keine ungebührlich starken Personen an die Spitze des Landes zu stellen und auch kein Regierungsoberhaupt zu bestimmen. Stattdessen sollen alle Entscheidungen vom Volk ausgehen. Hierzu sind dem Wahlvolk wichtige direktdemokratische Mittel in die Hand gegeben – sei es das Recht, gegen Gesetzesvorlagen des Parlaments das Referendum zu ergreifen, oder auch das Initiativrecht.

Zugleich ist eine starke Stellung des Parlaments gewährleistet, da jedes einzelne der sieben Mitglieder der Landesregierung vom Parlament gewählt wird. Die Berücksichtigung der Parteienstärke mit der sogenannten „Zauberformel“ sorgt für eine möglichst breite Repräsentanz unterschiedlicher politischer Interessen (Konkordanzdemokratie). Ebenso achtet das Parlament auf eine angemessene Vertretung der Landes- und Sprachregionen sowie der Geschlechter im Bundesrat.

Zusammen mit dem Kollegialitätsprinzip, dass die gleichberechtigten Bundesräte leiten soll, ist ein Ausgleich der politischen Interessen und eine möglichst breite politische Teilhabe gewährleistet. Dieses System, das sich von allen anderen Regierungssystemen unterscheidet, hat sich seit über 160 Jahren bewährt und verleiht der föderal in verschiedene Kantone und Sprachregionen geteilten Schweiz Stabilität.

Das oben beschriebene wohl austarierte Gleichgewicht der politischen Gewalten würde mit einer Direktwahl der Bundesräte zerstört. Fortan würden einzelne Spitzen-Politiker durch das ganze Land ziehen und teure Wahlkampagnen via Medien betreiben, gesponsert von Banken, Versicherungen und Unternehmen. Natürlich müssten sich die Regierenden auch während ihrer vierjährigen Amtszeit dauernd auf Kosten ihrer Kollegen profilieren, um die Gunst der Wähler zu gewinnen – das würde einen nervigen vierjährigen Dauerwahlkampf bedeuten.

Ein solcher Schritt hin zu einer Medien-„Demokratie“ à la USA, in der sich Politmarionetten zur Führung des Landes aufschwingen, ist doch eine unschöne Sache, die in der Schweiz wahrlich niemand braucht.

Also: Am 9. Juni 2013 NEIN zur Volkswahl des Bundesrates.

 

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