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EuGH-Urteil zu Google: Wird das Internet jetzt wirklich „vergesslich“?

16.05.2014 |  Von  |  Beitrag

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Im Blog berichteten wir bereits über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, laut dem Google Links löschen muss, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Welche das sind, wie Sie von dieser Rechtsprechung profitieren können und ob das Urteil überhaupt dabei hilft, das Internet vergesslich zu machen, beleuchtet noch einmal dieser Artikel.

Was muss Google löschen?

Einzelne Nutzer sollen in Zukunft mitentscheiden können, welche Inhalte über sie im Internet gefunden werden können und welche nicht. Warum ein Link nicht in der Ergebnisliste bei einer Suche auftauchen darf, kann unterschiedliche Gründe haben. Möglicherweise sind bestimmte Informationen veraltet oder auch ganz einfach unangenehm. Ist dies der Fall, dürfen Privatpersonen nun Google anschreiben und verlangen, dass bestimmte Links gelöscht werden.

Wer aufmerksam mitgelesen hat, wird feststellen, dass es hierbei nur um die Beseitigung eines Links geht – aber nicht um eine Löschung der angebotenen Informationen. Wer also über eine direkte URL verfügt, kann diese Informationen über eine Person nach wie vor einsehen. Sie werden nur nicht mehr bei Google angezeigt.

Da das Unternehmen im Bereich der Suchmaschinen in Europa einen Marktanteil von nahezu 90 % hat, kommt dies für viele Personen jedoch einer Löschung gleich: Was nicht gesucht werden kann, wird auch sehr viel schwerer gefunden. Damit ein Inhalt im Internet überhaupt gelöscht werden kann, müssen jedoch zahlreiche Rahmenbedingungen erfüllt sein.

Jetzt ist ein schlechter Zeitpunkt!

Direkt nach dem Urteil ist es nicht unbedingt ratsam, Google mit einer eigenen Anfrage zu belästigen. Wahrscheinlich erreichen das Unternehmen gerade unzählige Bitten, bestimmte Links zu löschen – in allen erdenklichen Formen und zu allen erdenklichen Themen. Wenn Sie sich jetzt um eine solche Löschung bemühen, müssen Sie also wahrscheinlich mit einer enormen Wartezeit rechnen. Warten Sie also am besten ab, wie der Konzern ab jetzt verfährt.

Warten Sie auf Google

Es ist sehr wahrscheinlich, dass Google demnächst verkünden wird, wie eine Aufforderung zur Löschung der Inhalte auszusehen hat. Möglicherweise stellt das Unternehmen auch eine einfache Eingabemaske bereit, so dass Sie es noch einfacher haben, Ihre Informationen anzugeben. Wenn es nicht wirklich eilig ist, sollten Sie darauf warten, um keine Formfehler auftreten zu lassen.[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]

In der Not hilft ein Anwalt. (Bild: Lane V. Erickson / Shutterstock.com)

In der Not hilft ein Anwalt. (Bild: Lane V. Erickson / Shutterstock.com)

[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]In der Not hilft ein Anwalt

Sie können sich bei der Aufforderung für die Löschung eines Links wahrscheinlich nicht einfach auf das Urteil stützen und dann verlangen, dass Google eine beliebige Anzahl von Links ohne Grund entfernt. Sie müssen Ihr Anliegen begründen können und darlegen, weshalb ein bestimmter Link schädlich ist oder sein könnte. Wie Sie das am besten machen, kann Ihnen ein Fachanwalt für Medienrecht noch am besten erklären, denn eine von Google bereitgestellte Lösung – siehe oben – gibt es schliesslich noch nicht.

Das Internet hat nicht vergessen!

Bedenken Sie: Sie lassen keinerlei Informationen löschen, sondern nur die Links darauf. Die von Ihnen nicht gewünschten Inhalte bleiben an exakt derselben Stelle bestehen. Daraus sollten Sie schlussfolgern, dass dieses Urteil jetzt kein Freifahrtschein ist, um permanent unliebsame Inhalte ins Internet zu stellen. Auch jetzt, im Zeitalter nach der Löschung von Links, sollten Sie daher nicht unbedingt jedes interessante Detail aus Ihrem Privatleben bei Facebook & Co. bekanntgeben. Verfahren Sie also wie bisher und sehen Sie diese Möglichkeit nur als „Retter in der Not“.

Es ist nur Google

Google ist gross – aber nicht allmächtig. Wenn Sie Links bei Google löschen lassen, ist das schön und gut. Bing, Yahoo oder auch anonyme Suchmaschinen wie DuckDuckGo wird das jedoch nicht interessieren. Dort können die unerwünschten Links also nach wie vor ohne Probleme gefunden werden. Das Urteil des Gerichtshofs bezog sich auch explizit nur auf Google und nicht auf Suchmaschinen im Allgemeinen. Links, die bei Google für immer im Daten-Nirwana verschwunden sind, tauchen also bei Bing weiterhin ganz oben in den Suchergebnissen auf. Dies ist auch einer der Gründe, warum Experten dem Urteil nicht hundertprozentig wohlwollend gegenüber stehen, denn letztendlich handelt es sich nur um eine kosmetische Verbesserung.

Wer wirklich intensiv nach bestimmten Informationen suchen möchte, kann dies auch weiterhin tun – nur wird dann eine andere Suchmaschine als Google bemüht. Langfristig könnte dies auch schwerwiegende Folgen für Google haben: Wenn die Suchmaschine dafür bekannt ist, bei der Suche nach Privatpersonen die Ergebnisse gewissermassen zu zensieren, werden viele Nutzer vielleicht sofort auf die Alternativen ausweichen. Auch könnten sehr merkwürdige Situationen entstehen: Im Fernsehen läuft ein Bericht über eine Privatperson, der diese in ein negatives Licht rückt. Die Person lässt die Links entfernen – und schon würden wir Berichte über Ereignisse sehen, die bei Google einfach nicht auffindbar sind. Hoffen wir, dass es so weit nicht kommen muss.

 

Oberstes Bild: © gor.stevanovic – Shutterstock.com[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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