Neue Berechnung der Betriebsgrösse: Zahlreiche Bauernhöfe vor ungewisser Zukunft
[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Rund 1.000 landwirtschaftlichen Kleinbetrieben in der Schweiz droht ein finanzielles Fiasko. Seit der Bundesrat angekündigt hat, den Anspruch auf Direktzahlungen den jeweiligen Faktoren, mittels derer die Grösse eines Bauernhofs bestimmt wird, anzupassen, geht die Angst in der Schweizer Landwirtschaft um. Wer jetzt im Zuge der anstehenden Grössenberechnungen den Status als ein Hof mit minimaler Grösse verliert, muss zukünftig ohne die finanziellen Leistungen seitens des Bundes auskommen.
Bundesrat will SAK-Werte anpassen: 1.000 Bauernhöfe vor dem finanziellen Kollaps
Nach Berechnungen des „Tages-Anzeigers“ könnte dies für rund 1.000 Betriebe in der Schweiz bittere Realität werden. Ausschliesslich an Höfe mit einer minimalen Grösse werden die Direktzahlungen ausgerichtet, wobei sich die jeweilige Grösse nach der so bezeichneten Standardarbeitskraft (SAK) bemisst. Diese Standardarbeitskraft ist wiederum in zahlreiche und exakt definierte Einzelfaktoren untergliedert. Bislang werden Direktzahlungen an Höfe geleistet, die einen SAK-Wert von 0,25 Punkten erreichen.
Laut den aktuellen Berechnungen des Bundes setzt demnach ein Kleinbetrieb zum Beispiel exakt 0,043 SAK für das Halten einer Milchkuh oder 0,028 SAK für die Bewirtschaftung einer ein Hektar grossen Ackerfläche ein. Die letztendliche Betriebsgrösse wird dann durch die Aufsummierung aller für den Bauernhof relevanten Einzelfaktoren realisiert. Als diesbezügliche Mustergrösse für genau eine Standardarbeitskraft gilt ein Bauernhof mit zehn Kühen und zehn Hektar Ackerfläche. Senkt der Bundesrat nun, wie angekündigt, einige SAK-Einzelfaktoren, kann dies für die rund 1.000 betroffenen Höfe existenzbedrohende Auswirkungen haben.
Die Kleinbauern-Vereinigung prognostiziert das finanzielle Aus etlicher Kleinbetriebe
Die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) fürchtet diesbezüglich, dass nur wenige der betroffenen Kleinbetriebe ohne die finanzielle Unterstützung des Bundes weiterexistieren können. Der Bundesrat rechtfertigt demgegenüber seine Vorgehensweise, indem er auf den technischen Fortschritt verweist. Dank diesem sei in den vergangenen zehn Jahren der durchschnittliche Arbeitsaufwand um etwa 16 % gesunken. Im Zuge der Anpassung aller Faktoren beabsichtigt der Bundesrat zudem, auch die zu Grunde liegende Arbeitszeit pro Jahr auf 2.600 Stunden zu senken; bislang werden 2.800 Stunden veranschlagt.
Im Gegensatz zu der Kleinbauer-Vereinigung respektive zu den Kleinbauern befürwortet der Schweizer Bauernverband (SBV) die Planungen des eidgenössischen Bundesrats. Dabei hält der Verband vor allem das Argument des Bundesrats rund um den technischen Fortschritt für stimmig und sachgerecht. Eine entsprechende Anpassung der Faktoren an die aktuellen Gegebenheiten sei vollkommen richtig. Allerdings sollte innerhalb des Anpassungsvorgangs auch die Reduktion der Jahresarbeitszeit Berücksichtigung finden.
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