Mietkautionsversicherungen – praktische Hilfe oder teurer Spass?
von Tobias Wolf
Die Mietzinskaution für die neue Wohnung ist eine finanzielle Hürde, die viele Mieter gerne vermeiden würden. Das Problem ist, dass der Betrag bereits fällig wird, obwohl die Kaution der alten Wohnung meistens noch gar nicht zurückgezahlt wurde. Genau in solchen Fällen sollen Mietkautionsversicherungen weiterhelfen, wie sie beispielsweise von der Helvetia, der Zurich oder der Swisscaution angeboten werden. Bei Letzterer handelt es sich um eine spezialisierte Versicherung aus Lausanne, die in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder durch intensive Werbung auf sich aufmerksam gemacht hat.
„Mit einer Mietkautionsversicherung müssen Mieter keinen grösseren Barbetrag als Sicherheit hinterlegen“, heisst es in der Werbung der Versicherer. Stattdessen könne das eigene Geld lieber in neue Möbel oder andere Anschaffungen investiert werden.
Was allerdings nicht erwähnt wird: Bereits nach zehn Jahren erreichen die Prämien dieser Versicherungen mehr als die Hälfte des geforderten Kautionsbetrages. Wenn man beispielsweise eine Wohnung für 1000 Franken im Monat mietet und der Vermieter die in diesem Fall maximal zulässige Kaution von 3000 Franken verlangt, liegt die Jahresprämie dafür oft bei rund 175 Franken. In zehn Jahren hätte man also 1750 Franken an Versicherungsprämie gezahlt, die unwiederbringlich verloren wären. Bei einer Barkaution, die auf den eigenen Namen auf einem Sparkonto liegt, würde man dagegen sein Geld spätestens ein Jahr nach dem Auszug wieder zurückerhalten, sofern in dieser Zeit keine rechtlichen Schritte vom ehemaligen Vermieter eingeleitet werden.
Trotz der hohen Kosten schätzt der Mieterverband, dass heute bereits rund 5 % aller Schweizer Haushalte über eine Mietkautionsversicherung verfügen. Laut Aussage von Felicitas Huggenberger, der Geschäftsleiterin des Mieterinnen- und Mieterverbandes Zürich, nutzen gerade junge Menschen das Angebot der Versicherungen, da sie oft den hohen Betrag für ein Depot nicht zur Verfügung haben.
Auch der Schaden muss bezahlt werden
Problematisch ist zudem, dass viele eine falsche Vorstellung davon haben, was eine Kautionsversicherung ist. Sie denken, dass es sich dabei um eine Art Haftpflichtversicherung handle und die Versicherung im „Schadensfall“ die geforderten Kosten des Vermieters übernehmen würde. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um eine Bürgschaft zugunsten des Vermieters, die von den Versicherern übernommen wird. Falls der Mieter also den Mietzins schuldig bleibt oder Schäden in der Wohnung anrichtet, legen die Versicherungen das Geld bis zur vereinbarten Kautionssumme aus und fordern es dann anschliessend vom Mieter zurück.
Laut Aussage des Mieterverbandes kommt es in diesem Bereich zudem immer wieder zu negativen Vorkommnissen. Besonders bei der Swisscaution rät Huggenberger zur Vorsicht, denn die Versicherung würde beispielsweise Forderungen von Vermietern begleichen, ohne vorher die genauen Umstände abzuklären. Selbst dann, wenn der Mieter diese Forderung von Anfang an bestritten und sogar schon ein Verfahren eingeleitet hätte.
Die Swisscaution reagiert auf diesen Vorwurf mit Verwunderung und führt aus, dass die Freigabe der Mietkaution an den Vermieter stets des schriftlichen Einverständnisses durch den Mieter oder eines gerichtlichen Beschlusses bedürfe. Dies sei auch in den allgemeinen Versicherungsbedingungen so nachzulesen.
Vermieter profitieren
Vorteilhaft sind Kautionsversicherungen auf jeden Fall für den Vermieter, denn dieser erhält die gleiche Sicherheit wie bei einer Barkaution. Zudem kann er jederzeit auf einen Bürgen zählen, falls der Mieter nicht zahlen kann. Vom Hauseigentümerverband Schweiz werden Kautionsversicherungen denn auch als „sinnvolle Zusatzdienstleistung für Wohneigentümer“ bezeichnet. Der Mieterverband sieht die ganze Sache kritischer und rät Mieterinnen und Mietern in der Regel vom Abschluss einer Kautionsversicherung ab, so Felicitas Huggenberger. Stattdessen sollte das Depot im Notfall lieber über ein Privatdarlehen beschafft werden, denn selbst wenn man dafür einen grosszügigen Zinssatz von 1 bis 2 % bezahlen würde, so wäre dies immer noch deutlich günstiger als die Versicherungsprämie.
Änderungen nur mit Einverständnis des Vermieters
Wer bereits eine Kautionsversicherung abgeschlossen hat, kann diese nur kündigen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Selbstverständlich müssen in einem solchen Fall auch die Mindestvertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist des eigenen Vertrages eingehalten werden.
Der umgekehrte Weg bedarf ebenfalls des Einverständnisses des Vermieters und ist mit etwas grösserem Aufwand verbunden. Folgende Aussage findet sich dazu beispielsweise auf der Website der Swisscaution: „Sobald Sie Ihrer Immobilienverwaltung die Mietkaution von Swisscaution vorlegen, können Sie das Geld Ihres Mietzinsdepots jederzeit zurückfordern.“ In dem Falle, dass der Vermieter nicht mit einer Kautionsversicherung einverstanden sein sollte, würde sich die Versicherung zudem mit diesem in Verbindung setzen und ihm die benötigten Informationen bereitstellen. Laut eigener Aussage hat es einen solchen Fall bei der Swisscaution aber noch nicht gegeben.
Ob man vom Vermieter bei Vertragsabschluss zu einer Mietkautionsversicherung gezwungen werden kann, darüber sind sich Mieter- und Hauseigentümerverband uneins. Sicher ist nur, dass sich die Aussichten auf die Wohnung drastisch reduzieren werden, wenn man sich den Wünschen des Vermieters widersetzt.
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