Schweizer Krankenkasse soll Abtreibungen nicht mehr übernehmen

Geht es nach dem Willen der schweizerischen Volkspartei (SVP) und der christlichen Volkspartei (CVP), sollen in der Schweiz künftig keine Kosten für Abtreibungen mehr von der Krankenkasse übernommen werden.

So lautet zumindest das gesteckte Ziel der jüngst einberufenen Volksinitiative der beiden Parteien. Die für solch eine Initiative benötigten Unterschriften haben die Parteien bereits am 30. Juni 2014 eingereicht, berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ mit Verweis auf die SDA.

Schwangerschaft ist keine Krankheit

Die Befürworter der Initiative betonen vor allem, dass es sich bei den Plänen nicht um die Entlastung der Krankenkasse geht, sondern um ein „bewussteres Sexualleben“. Nach dem jetzigen Stand der Dinge, würden vor allem Jugendliche zu „verantwortungsloser sexueller Aktivität“ herangezogen. Die Nationalrätin der christlichen Volkspartei, Elvira Bader, verweist zudem auf in den USA durchgeführte Untersuchungen, die gezeigt hätten, dass die Zahl der Abtreibungen signifikant sinke, wenn diese selbst bezahlt werden müssten.


Einen gesunden Menschen töten helfen – Aufgabe einer Krankenkasse!? (Bild: © Giovanni Cancemi – Fotolia.com)

Zudem betonte Peter Föhn, amtierender Nationalrat der SVP, dass es sich bei Schwangerschaften und den daraus resultierenden Abtreibungen nicht um eine Krankheit handelt. Die Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkasse sei demnach nicht gerechtfertigt. Ganz absprechen möchte man den Frauen die Abtreibung selbstverständlich nicht. Eine optionale Zusatzversicherung soll die Kosten im Bedarfsfall übernehmen, muss jedoch vorher abgeschlossen werden. Immerhin, im Falle von ungewollten Schwangerschaften durch Vergewaltigung und Sexualverbrechen oder bei lebensbedrohlichen Umständen werden die Kosten auch bei erfolgreicher Abstimmung weiterhin übernommen.

Bisherige Regelung

Bisher sieht das Gesetz vor, dass eine Frau innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen selbst entscheiden darf, ob sie das Kind austragen möchte. Die Kosten werden hierbei in vollem Umfang übernommen. Nach dieser Frist ist ein Abbruch immer noch möglich, darf jedoch nur bei starken Gesundheitsrisiken durchgeführt werden. Auch minderjährige Frauen haben ein Anrecht auf Schwangerschaftsabbruch, müssen bis zu einem Alter von 16 Jahren allerdings an einem obligatorischen Beratungsgespräch teilnehmen. Trotz der Empfehlung eines offenen Dialogs haben die Eltern hierbei kein Mitspracherecht.

Nicht zum ersten Mal

Für viele kommt die Einreichung einer neuerlichen Volksinitiative bezüglich der Übernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkasse wohl wenig überraschend, haben die Vertreter der Volksparteien doch schon am Anfang des Jahres 2014 einen ähnlichen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser wurde im Februar mit einer deutlichen Mehrheit von 70 % abgelehnt. Besonders für die Gegner der Initiative, die SP Frauen sowie die Vereinigung der Berufsfachleute für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch, ist ein solches Verhalten unverständlich. Man befürchtet sogar eine deutliche Steigerung nicht fachgerecht durchgeführter Abtreibungen sowie einen Anstieg ungewollt geborener Kinder, sollte sich die Initiative durchsetzen, was letztendlich sogar zu höheren Kosten führt als sich letztendlich durch die Massnahme einsparen lässt. Zudem betont die SP Frauen in einer offiziellen Mitteilung, dass die Gesundheit schliesslich nicht vom Portemonnaie abhängen dürfte.

Nicht bekannt ist, ob hinter der Initiative auch parteipolitische Hintergedanken stecken. Sowohl Elvira Bader als auch Peter Föhn kommentierten auf Anfrage der NZZ, dass die Initiative ohne Wissen der Parteileitung lanciert wurde.

 

Oberstes Bild: © Gina Sanders – Fotolia.com

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