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Spricht etwas dagegen, Spy- oder Nanny-Kameras in den eigenen vier Wänden als Baby Care zu verwenden?

26.11.2014 |  Von  |  Beitrag

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Bedürfnis der Menschen, den eigenen Lebensraum entschieden zu schützen, wird zunehmend grösser. Der Markt stellt sich darauf ein. Dank der technischen Entwicklung ist es heute möglich, das eigene Zuhause durchgehend zu überwachen und damit– vor von aussen wie innen drohenden Gefahren – abzuschirmen. Da das eigene Schutzbedürfnis im Vordergrund steht, werden rechtliche Vorgaben oft völlig ausgeblendet, denn tatsächlich sind viele dieser Massnahmen illegal. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Einblick in die Thematik und verraten Ihnen, zu welchen Mitteln Sie greifen dürfen und welche Sie tunlichst vermeiden sollten.

Sucht man zum Beispiel bei Amazon nach dem Schlagwort „Sicherheit“, gelangt man als potenzieller Interessent zu einer schier unerschöpflichen Menge an Zubehör. Es liegt jedoch auf der Hand, dass sich unter den Angeboten viele nutzlose Dinge befinden und sogar solche, die in der Schweiz und anderen Ländern verboten sind. So werden beispielsweise – und dies zu erschwinglichen Summen – sogenannte Nanny Cams angeboten; diese sind oft in Stofftieren und anderen Spielzeugen versteckt und zeichnen auf, was in der direkten Umgebung der Kinder passiert. Längst nicht nur ängstliche Eltern möchten gerne wissen, was Ihre lieben Kleinen so treiben – erst recht, wenn die Eltern nicht zu Hause sind und sie ihre Kinder in die Obhut eines Babysitters gegeben haben. Die rechtliche Problematik, die der potenzielle Interessent mit dem Kauf quasi „frei Haus mit erwirbt“, wird indes in der Regel totgeschwiegen.

Wie sieht das zeitgemässe Baby-Care-System nun aber aus?

Der Einzug der digitalen Kameratechniken in die Privathaushalte hat das Babyphone überflüssig gemacht. Per Kamera können Kinder heutzutage praktisch immer und überall überwacht werden. Schon für wenig Geld gibt es Pin Hole Cameras (Minikameras) auf dem Markt. Diese lassen sich in beinahe jedem Gegenstand verstecken. Die moderne Aufnahmetechnik ermöglicht es, das Life-Geschehen auf einem Speicherchip für die Ewigkeit zu sichern. Ob in Kugelschreibern, Puppen, Stiften, Uhren oder Deckenlampen: Batteriebetriebene Spy Cams sind zuverlässige Begleiter, sie benötigen nicht einmal Strom. Mittlerweile werden die Bilder in Echtzeit auf das Smartphone oder das Tablet gestreamt; und selbst Alarmsignale können aus der Ferne gesteuert werden. Dürfen Eltern ihre Kinder aber auf diese Art überwachen?

Die Antwort ist ein klares „nein“. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zu informieren, wenn Kameras zur Überwachung, zur Kontrolle beziehungsweise zum Schutz von Personen eingesetzt werden. Wer alleine wohnt und sich entscheidet, seinen Wohnraum überall mit Kameras auszustatten, kann dies tun, solange nur er er/sie selbst betroffen ist. Leben weitere Personen mit im Haushalt, sind diese vor Beginn der Aufnahmen zu informieren und um Erlaubnis zu bitten! Der Gesetzgeber hat hier zum Schutz der Personen, und zwar jeden Alters, enge rechtliche Vorgaben (Persönlichkeitsrecht) erlassen – aus gutem Grund. Selbst wer Aufnahmen und Überwachungsbilder archiviert, um sie später den eigenen Kindern oder Freunden und Verandten zu zeigen, handelt illegal: nicht nur in der Schweiz.

Ist dann wenigstens die Überwachung des Kindermädchens und/oder Babysitters erlaubt?

Auch in diesem Fall müssen triftige Gründe vorherrschen, die den Einsatz einer Spy Kamera rechfertigen; etwa wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Nanny ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommt (während der Abwesenheit der Eltern werden Feste arrangiert oder aber handgreifliche Erziehungsmethoden erprobt). Dagegen macht sich strafbar, wer, nur um seine Neugierde zu befriedigen, zur Kamera greift. Nur wer mit dem Ziel der Täterüberführung handelt und ausschliessen kann, dass geringere Massnahmen denselben Zweck erfüllen, darf mit der Kamera tätig werden.

Gut beraten ist, wer seine Überwachungsmassnahmen gut sichtbar in der Wohnung anzeigt, denn ansonsten ist der Ärger mit den Behörden vorprogrammiert. Die eidgenössischen Datenschutzbeauftragen verstehen nämlich auf diesem Gebiet keinen Spass. Wer Kindergeburtstagsfeiern und sonstige Partys veranstaltet und diese mit Kameras zum Zweck der Überwachung aufzeichnet, hat dies allen Gästen – auch Kindern – mitzuteilen. Fordern die Gäste die Hausherren auf, die Funktion abzuschalten, so haben diese dem Wunsch unverzüglich nachzukommen. Gab es bei der Überwachung weder Unregelmässigkeiten noch Auffälligkeiten, sind die Aufnahmen im Normalfall binnen 24 Stunden gelöscht werden.[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]

Beim Einsatz von Baby-Überwachungskameras sind die Übergänge zwischen Schutzbedürfnis und Kontrollwahn oft fliessend und die Persönlichkeitsrechte werden schnell missachtet. (Bild: digisana / Shutterstock.com)

Beim Einsatz von Baby-Überwachungskameras sind die Übergänge zwischen Schutzbedürfnis und Kontrollwahn oft fliessend und die Persönlichkeitsrechte werden schnell missachtet. (Bild: digisana / Shutterstock.com)

[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]Wie weit darf das Schutzbedürfnis für das eigene Kind gehen – sind Baby-Kameras erlaubt?

Befinden sich keine weiteren Personen im Raum, die ihr Einverständnis geben müssen, dürfen Sie Ihr Baby rein rechtlich betrachtet 24 Stunden am Tag mit einer Kamera überwachen. Technisch ist das heutzutage kein Problem mehr; es gibt sogar Kameras, die unterstützt von einem kleinen Nachtlicht, die lückenlose Überwachung in der Nacht zulassen. Ist Gefahr im Verzug, macht sich die Kamera umgehend bei den Eltern bemerkbar. Schon für unter 200 Schweizer Franken bietet der Handel mittlerweile Kameras mit Nachtmodus-Funktion an, bei denen man noch in 300 Metern Entfernung seinen kleinen Liebling auf einem Bildschirm sehen kann. Mittels der Zweiwegefunktion kann ein Elternteil sogar über die Kamera aus der Ferne Kontakt mit dem Kind aufnehmen und es zum Beispiel beruhigen, während sich der andere Teil auf den Weg zu seinem kleinen Schützling begibt. Eltern sind jedoch gut beraten, Überwachungsmassnahmen nur zum Schutz der Kinder, nicht aber zur Befriedigung eigener (überdies meist unbegründeter) Ängste oder gar aus bloßer Neugierde einzusetzen.

 

Oberstes Bild: © alice-photo – Shutterstock.com[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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