Der erste Umzug steht an? Ein paar Tipps für junge Leute

Junge Leute, die ihre erste eigene Wohnung beziehen, machen damit einen grossen Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Selbstständigkeit. Viele ziehen in eine fremde Stadt, um dort zu arbeiten oder studieren. In den eigenen vier Wänden zu wohnen, ist für die meisten eine tolle Erfahrung. Trotzdem muss beim ersten Umzug so manches beachtet werden. Denn er ist nicht der einfachste.

Die erste eigene Wohnung – mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Umzug und die erste eigene Wohnung gehen in der Regel tüchtig ins Geld. Zuallererst sollte man sich einen Überblick über die monatlichen Einkünfte verschaffen.

Wie sieht es in Sachen Jobsicherheit aus? Besitze ich Erspartes? Tragen die Eltern finanziell etwas bei? Danach sollten die monatlichen Kosten aufgelistet werden. Wichtig ist dies vor allem, um ermessen zu können, welche Wohnung man sich nach dem Umzug erlauben kann und welche nicht.

Faustregel: Die Miete einschliesslich Nebenkosten sollte ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Dies sollte man beim Umzug konsequent beachten. Immerhin können die Preise für die Lebenshaltungskosten jederzeit ansteigen, wie auch der Mietpreis der Wohnung. Darüber hinaus fallen nach einem Umzug weitere Kosten an.

Beim ersten Umzug stellen sich für junge Leute wichtige Fragen. Werde ich öffentliche Verkehrsmittel oder ein eigenes Auto nutzen? Was kostet mich das Auto oder ein Ticket im Durchschnitt? Welche Kosten für Vereine oder Hobbys kommen zusätzlich auf mich zu?

Schon der Umzug selbst ist natürlich ein grosser Kostenpunkt. Dazu gehört der Erwerb neuer Möbel und weiterer Haushaltsgegenstände. Bei der ersten Wohnung kann man ja noch nicht auf einen Hausstand aus einer vorherigen zurückgreifen, so dass alles neu angeschafft werden muss. Dabei sollten die Kosten für sämtliche kleinen und grossen Sachen keinesfalls unterschätzt werden.

Die erste eigene Wohnung – so geht es weiter

Man sollte sich prinzipiell so früh wie möglich auf die Suche nach einer Wohnung machen. Besonders jungen Leuten fällt es oft schwer, eine passende Wohnung zu finden, weil nicht wenige Vermieter sich Sorgen machen, ob die Miete immer pünktlich bezahlt werden kann. Viele vertreten auch die Ansicht, junge Leute passten nicht in die Wohngemeinschaft. Hier kann eine Bürgschaft der Eltern dem Vermieter die Sorgen nehmen.


Beim ersten Umzug stellen sich für junge Leute wichtige Fragen. (Bild: © Lisa S. – shutterstock.com)

Umzugsplanung

Wurde die erste eigene Wohnung erfolgreich gefunden, geht es im nächsten Schritt darum, den Umzug zu planen. Natürlich bleibt einem die Gestaltung der Wohnung selbst überlassen. Aber wenn es um das Entfernen oder Einziehen einer Wand oder um andere bauliche Veränderungen geht, ist eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Nun hat man, wie schon gesagt, beim Erstbezug für gewöhnlich nichts ausser den alten Kindermöbeln. Um nicht alles neu und damit teuer kaufen zu müssen, kann man Freunde, Bekannte oder Verwandte nach dem einen oder anderen Möbelstück fragen, das sie womöglich nicht mehr benötigen. Oft sind auch Vormieter froh darüber, wenn sie ihre alte Waschmaschine oder Küche beim Umzug loswerden können. Meist sind derlei Geräte noch in gutem Zustand und noch dazu günstig.

Grundsätzlich genügen für die erste eigene Wohnung gebrauchte Einrichtungsgegenstände. Wer dennoch lieber gleich neue Möbel kaufen möchte, sollte im Vorfeld auf jeden Fall Preise sorgfältig vergleichen. Empfehlenswert ist es zudem, die Einrichtung nach und nach zu kaufen und Möbelstücke einzeln zu erneuern. Immerhin sollte man sich erst einmal daran gewöhnen, mit dem eigenen Geld vernünftig zu wirtschaften. So lässt es sich vermeiden, aufgrund von Geldmangel erneut umziehen zu müssen.

Die Hausordnung

Beim Umzug in die erste eigene Wohnung sollte man sich vor Augen halten, dass man mit anderen Mietern zusammen in einem Haus wohnt. Deshalb gilt es, sich an gewisse Regeln zu halten. So gibt es eine Mittagsruhe und die Nachtruhe. Erstere liegt meist zwischen 13 und 15 Uhr, die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Gibt es eine Klausel, die das Duschen während der Nachtruhe verbietet, ist diese nicht rechtswirksam. So etwas sollte also nicht vom Umzug abhalten.

Zur ersten Wohnung gehört normalerweise auch eine Einweihungsparty. Wer nun aber eine Party in den eigenen vier Wänden feiern möchte, sollte auf jeden Fall die Nachbarn vorher informieren. Selbst dann sollte man Rücksicht nehmen und darauf achten, dass niemand während der Nachtruhe gestört wird.

Wer gerne musiziert, sollte bedenken, dass zweistündiges Üben am Tag erlaubt ist, solange sich die Lautstärke in Grenzen hält. Und im Bereich der Haustierhaltung ist die Zustimmung des Vermieters notwendig, es sei denn, es geht um Kleintiere wie Hamster oder Vögel.



Unter dem Strich müssen beim Umzug in die erste eigene Wohnung viele Dinge beachtet werden. Damit erst gar nicht erst Chaos aufkommt, hilft es, sich eine ausführliche Checkliste anzufertigen, um diese allmählich abzuarbeiten. Auf diese Weise verliert man nicht so schnell den Überblick.

 

Oberstes Bild: © Jack Frog – shutterstock.com

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