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Schweizer Tierschutz präsentiert Zirkusbericht 2015

15.10.2015 |  Von  |  News

Der Zirkusbericht 2015 des Schweizer Tierschutzes STS liegt vor. Anders als in den Jahren zuvor legt er den Fokus auf zwei Zirkusse – Circus Knie und Circus Royal – und zeigt deren Tierhaltung an verschiedenen Gastspielorten. Spezielles Augenmerk galt bei der Recherche der Frage, inwieweit die «zirkusfreundlichen» gesetzlichen Ausnahmeregelungen zur Tierhaltung beansprucht werden.

Seit Januar 2015 gilt für die in der Schweiz mit Tieren reisenden Zirkusse die «Amtsverordnung Wildtiere» (Wildtierverordnung). Diese regelt die Umsetzung der Tierschutzverordnung (TSchV) bezüglich Zirkustiere im Detail.

Der Schweizer Tierschutz STS hatte bereits in der Vernehmlassung scharfe Kritik an dem neuen Regelwerk geäussert, da dieses zahlreiche tierschutzwidrige Ausnahmebestimmungen für Zirkusse zementiert.

Wie geht es den Tieren im Circus Knie und Circus Royal?

Die Vorbehalte gegenüber den largen gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter welchen Zirkusse mit Tieren durch’s Land touren dürfen, haben den Schweizer Tierschutz STS veranlasst, den Fokus seiner diesjährigen Zirkusrecherche auf Einhaltung und Umsetzung der neuen Wildtierverordnung zu legen. Besucht wurden dazu im Laufe des Jahres Circus Knie und Circus Royal an mehreren Gastspielorten. Beide Zirkusse hielten ihre Tiere an den beurteilten Standorten gesetzeskonform.

Der Circus Knie nutzte das jeweils gegebene Flächenangebot optimal. Wo nicht für alle Tiere ausreichend Platz war, wurde richtigerweise auf das Mitführen einiger Arten verzichtet. Die Pferde werden an fast allen Standorten täglich auf auswärtige Weiden gebracht.


Seit Januar 2015 gilt für die in der Schweiz mit Tieren reisenden Zirkusse die «Amtsverordnung Wildtiere». (Bild: © Pavel Matras - shutterstock.com)

Seit Januar 2015 gilt für die in der Schweiz mit Tieren reisenden Zirkusse die «Amtsverordnung Wildtiere». (Bild: © Pavel Matras – shutterstock.com)


Der Circus Royal, bei früheren Begutachtungen ein «tierschützerisches Sorgenkind», hält heuer seine Tiere akzeptabel. An gewissen Standorten erhalten die Tiere Weideauslauf. Ansonsten verbringen sie die meiste Zeit in gut eingestreuten Ställen und daran angegliederten Ausläufen. Jedoch macht das Unternehmen wohl eher häufig von den Ausnahmebestimmungen der TSchV Gebrauch und hält Tiere – insbesondere Nandus und Lamas – an verschiedenen Gastspielorten in Gehegen, die kleiner sind, als es das Gesetz im Regelfall vorschreibt.

Fragwürdige Ausnahmeregelungen für Zirkusse

Gehege für Tiere, die regelmässig in einer Manege ausgebildet, trainiert oder vorgeführt werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht vollumfänglich entsprechen, sofern die räumlichen Verhältnisse eines Gastspielortes dies nicht zulassen.

Macht man sich bewusst, dass die Gesetzgebung nur Minimalstandards vorgibt, die eine legale Tierhaltung von Tierquälerei abgrenzen, erscheint diese Ausnahmeregelung für Zirkusse umso fragwürdiger. Noch weniger Platz als das vorgegebene Minimum ist aus Tierschutzsicht nicht akzeptabel. Mit der neuen Wildtierverordnung wurde ein bürokratischer Papiertiger geschaffen, der für die Zirkustiere keine Verbesserung bringt.



Der Schweizer Tierschutz STS fordert dezidiert, dass an allen Standorten wenigstens die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung einzuhalten sind und Zirkusunternehmen ihre Tierhaltung den Tournee-Standorten anpassen.

Der STS-Zirkusbericht 2015 ist online unter tierschutz.com abrufbar.

 

Artikel von: Schweizer Tierschutz STS
Artikelbild: © Andrea Izzotti – shutterstock.com