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Journalismus darf anwaltschaftlich sein

18.12.2015 |  Von  |  Beitrag

Der Leiter des Amts für Mittelschulen im St. Galler Bildungsdepartement reichte beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen das „St. Galler Tagblatt“ ein, da es seiner Auffassung nach parteiisch berichtet hatte. Die Zeitung hatte über einen langjährigen Konflikt zwischen einem Lehrer und seinem Rektor geschrieben und warf dem Amt für Mittelschulen unterlassene Hilfestellung vor.

Darf sich ein Journalist gewissermassen anwaltschaftlich für einen unbestritten bestens ausgewiesenen Mathematiklehrer einsetzen, der sich als Mobbingopfer im Kontext einer grösseren, bildungspolitischen Krise sieht?

Ja, sagt der Presserat, wenn der Journalist wie in diesem Fall mangelhafte amtliche Strukturen anprangert und moniert, eine Lösung sei jahrelang verschleppt worden. Weil der Kanton St. Gallen die Aufsichtskommission auflöste, schaffte er just jene Kontrollinstanz ab, die bei Konflikten zwischen Lehrerschaft und Rektorat vermitteln müsste.

Der Vorwurf der Zeitung, dass das Amt für Mittelschulen als nächste Instanz den Lehrer nicht einmal anhören, sondern „das Problem aussitzen“ wollte, ist unter diesen Umständen kein „diffamierender“ Vorwurf an den Amtsleiter. Dieser hätte auch Gelegenheit gehabt, sich dazu zu äussern. Er unterliess dies aber mit Verweis auf laufende Verfahren und offizielle Nichtzuständigkeit. Der Presserat lehnt die Beschwerde ab.

 

Artikel von: Schweizer Presserat
Artikelbild: Pixabay

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