Hitze im Auto – Gefahr für Hunde

Hitze im Auto ist schon für Menschen schwer zu ertragen. Für Hunde bedeutet sie eine Quälerei. Was viele nicht wissen: schon bei Aussentemperaturen ab 20 Grad kann es für im Auto eingeschlossene Hunde lebensbedrohlich werden. Sie sollten daher dort nie länger ohne Aufsicht zurückgelassen werden. Wenn Sie eine solche Situation beobachten, ist sofortiges Handeln angesagt.

Hunde können nicht wie Menschen schwitzen. Ihr Körper hat daher grössere Mühe, den Temperaturhaushalt zu regulieren. Ganz besondere Vorsicht ist im Auto geboten: Wer keine Klimaanlage hat, sollte längere Fahrten mit dem Hund möglichst in die Morgen- und Abendstunden legen.

Ein Verkehrsstau kann sonst leicht zur Gefahr werden. Ein Hund darf ausserdem nie allein im Auto zurückgelassen werden. Auch ein Schattenplatz heizt sich schnell auf und kann somit zur tödlichen Falle werden. Es muss auch bedacht werden, dass die Sonne wandert. Selbst wenn alle Fenster wenige Zentimeter geöffnet sind, kann die Luft nicht ausreichend zirkulieren.

Innentemperaturen steigen schnell

Bei konstanter Aussentemperatur von 20 Grad steigt die Innentemperatur des Autos nach fünf Minuten auf rund 24 Grad, nach zehn Minuten auf rund 27 Grad und nach 30 Minuten auf rund 36 Grad. Der Hund kann sich nicht bei solchen Temperaturen nicht mehr auf natürliche Weise durch Hecheln abkühlen. Seine gesunde Körpertemperatur von 38 bis 39 Grad steigt rasant an, er droht zu kollabieren. Steigt seine Körpertemperatur in der Folge gar auf 43 Grad, schwebt das Tier in Lebensgefahr.


Wenn im Auto die Hitze steigt, sind Hunde schnell in Gefahr. (Bild: © Dora Zett – shutterstock.com)

Das sollten Sie im Notfall tun

Wer einen Hund bei warmen Temperaturen in einem geschlossenen Wagen leiden sieht, soll so schnell wie möglich handeln:

  • versuchen Sie zuerst, den Autofahrer ausfindig zu machen, zum Beispiel durch lautes Rufen auf dem Parkplatz oder indem Sie den Halter in angrenzenden Geschäften ausrufen lassen;
  • mobilisieren Sie möglichst viele Menschen zu dieser Aktion. Mindestens eine Person sollte den Zustand des eingesperrten Tieres aufmerksam beobachten;
  • lässt sich der Halter nicht in kürzester Zeit auffinden, rufen Sie die Polizei. Sie ist berechtigt, notfalls die Scheibe des Autos einzuschlagen, um das Tier zu retten;
  • Schwebt der Hund bereits offensichtlich in Lebensgefahr, kann die Scheibe im Notfall auch von anwesenden Personen einschlagen werden, um ihn zu befreien. Diese Handlung erfüllt jedoch den Tatbestand der Sachbeschädigung und kann mit einer Anzeige geahndet werden – auch wenn der Umstand die Tat rechtfertigt.

 

Artikel von: VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Artikelbild: © Little Moon – shutterstock.com

MEHR LESEN