TIR zeigt Circus Royal wegen Löwennummer an
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erstattet Strafanzeige gegen den Schweizer Circus Royal wegen Tierquälerei. Anlass ist eine fragwürdige Löwennummer, deren sofortige Einstellung die Organisation fordert. TIR sieht in der Nummer eine Missachtung der gesetzlich geschützten Tierwürde.
TIR argumentiert, das Schweizer Tierschutzgesetz schütze neben dem Wohlergehen von Tieren auch ihre Würde. Der Schutz der auch verfassungsrechtlich garantierten Tierwürde besage, dass Tiere einen Eigenwert haben und in erster Linie um ihrer selbst willen existierten. Darum schütze das Tierschutzgesetz Tiere auch vor Erniedrigungen und übermässigen Instrumentalisierungen, die nicht zwingend mit körperlichen Schmerzen oder Leiden verbunden sein müssten.
Gesetzlich geschützte Tierwürde verletzt
Werde die Tierwürde verletzt, müsse dies durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sein. Die Haltung und Dressur von Wildtieren in Zirkusbetrieben diene einzig der Unterhaltung. Ein solcher Zweck könne die schweren Belastungen, die den Tieren zugemutet werden, jedoch nicht rechtfertigen. Dies treffe grundsätzlich auf alle in der Manege vorgeführten Tiere zu, insbesondere aber auf die Löwen, die im derzeit in der Ostschweiz gastierenden Circus Royal zu artwidrigen und entwürdigenden Verhaltensweisen gezwungen würden.
Die Löwennummer des Circus Royal missachte in massiver Weise den Eigenwert der betroffenen Löwen, die gleichermassen erniedrigt und instrumentalisiert würden. Die TIR habe daher am 9. August bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eine ausführlich dokumentierte Strafanzeige wegen Tierquälerei eingereicht. Ausserdem verlangt die TIR die sofortige Einstellung der gesetzeswidrigen Löwennummer.
Schweiz hinkt hinterher
Bereits Anfang 2016 hat die TIR gemeinsam mit ProTier und Vier Pfoten eine Petition für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus lanciert. Weltweit haben bereits mehr als 30 Länder Verbote für alle oder bestimmte Tierarten in Zirkussen erlassen. Es sei unhaltbar, dass die Schweiz dem entsprechenden Standard beträchtlich hinterherhinke, so TIR.
Artikel von: Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
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