Stabile Preise in der Grundversorgung bei BKW

Seit Anfang des Jahres nutzen neun von zehn Kunden der BKW bei ihrer Stromversorgung erneuerbare Energien.

Damit sorgen sie dafür, dass die Wasserkraft als einheimische erneuerbare Energiequelle nachhaltig gestärkt wird. In dem kommenden Jahr werden sowohl die Energiepreise wie auch die Netznutzungstarife gleich bleiben. Die gesetzliche Förderabgabe (KEV) wird leicht erhöht, während die Systemdienstleistungen der Swissgrid sinken.

Mit der Lancierung der neuen Stromprodukte hat die BKW vor einem Jahr ein Zeichen für die erneuerbare Energieproduktion gesetzt. Seit Anfang dieses Jahres bezieht die überwiegende Mehrheit der BKW Kunden Strom, welcher hundert Prozent erneuerbar ist und aus Schweizer Wasserkraftwerken stammt.

Für das Jahr 2017 bleiben die Preise für die Energie und die Netznutzungstarife gleich. Durch die vom Bundesrat beschlossene leichte Erhöhung der Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung KEV steigt die gesetzliche Förderabgabe von 1.3 auf 1.5 Rp/kWh.

Die Senkung der Abgabe für Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid um 0.05 auf 0.4 Rp/kWh kann diese Erhöhung nur teilweise kompensieren. Für die Kundinnen und Kunden steigt der Strompreis deshalb minimal an. Wie viel es ausmacht, ist von Kunde zu Kunde individuell.

Für einen Haushalt in einer Vierzimmerwohnung mit Elektroherd und Jahresverbrauch von 2’500 kWh macht dies beispielsweise 30 Rappen im Monat aus (ElCom Verbrauchskategorie H2*). Für einen Haushalt in einer Vierzimmerwohnung mit Elektroherd und Elektroboiler mit einem Jahresverbrauch von 4’500 kWh sind es ca. 55 Rappen pro Monat (ElCom Verbrauchskategorie H4*).

Weitere Informationen zu den Stromprodukten der BKW finden Sie hier.

* Die Verbrauchskategorien der ElCom sind lediglich Modellwerte. Der effektive Verbrauch ist abhängig von den technischen Installationen und Energieeffizienzmassnahmen der Kunden.

Bundegerichts-Entscheid vom 20. Juli 2016 zur Berechnung der anrechenbaren Energiekosten und die Auswirkungen auf die BKW: Nach Überprüfung des Urteils kann die BKW davon ausgehen, dass dieses keine wesentlichen Auswirkungen auf die Preispolitik der BKW für ihre Kunden hat.

 

Artikel von: BKW Energie AG
Artikelbild: © unbekannt

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