Warum das Nachrichtendienstgesetz bejaht werden sollte
Nationalrat Werner Salzmann, Vizepräsident SIK-NR, Mülchi (BE), nimmt zum Abstimmungskampf um das Nachrichtendienstgesetz Stellung. Er stellt fest, dass zu dem neuen Gesetz immer wieder falsche Behauptungen aufgestellt und irreführende Aussagen ins Feld geführt würden. Es sei Zeit, damit aufzuräumen.
Ein Ja zu dem Gesetz sei angesichts der wachsenden Terrorismus-Gefahr ein Gebot der Sicherheit. Nachfolgend geben wird den Standpunkt des SVP-Politikers wieder, der einige in der Diskussion immer wieder vorgebrachte Behauptungen richtigstellen will.
1. Behauptung
Alle Bürger sollen via Computer und Handy in jeder Lebenslage total überwacht und unter Generalverdacht gestellt werden.
Falsch. Tatsache ist, dass der Nachrichtendienst einen gesetzlich klar definierten und eingegrenzten Auftrag hat. Die Überwachung und der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern können nur bei ausgewiesenen Verdachtsfällen und nach Durchlaufen eines dreistufigen Bewilligungsverfahrens erfolgen. Mit anderen Worten: Nur wenn das Bundesverwaltungsgericht, der für die Sicherheit zuständige Bundesrat, der Aussenminister sowie die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements Ja gesagt haben, kommen die neuen Überwachungsmethoden überhaupt zum Einsatz.
Zusätzlich werden im Vollzugsstadium die Massnahmen von der parlamentarischen Geschäftsprüfungsdelegation und von einer unabhängigen Aufsichtsinstanz kontrolliert. All diese Hürden garantieren, dass nur dann überwacht wird, wenn eine schwere Gefährdung der Sicherheit durch Terrorismus, Spionage oder Cyberangriffe vorliegt. Man geht heute von 10 bis 20 solchen Fällen pro Jahr aus, für mehr würden dem Nachrichtendienst zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin die personellen Ressourcen fehlen.
2.Behauptung
Die gesammelten Daten und die Überwachungssoftware des Nachrichtendienstes sind nicht sicher, sondern könnten jederzeit von Kriminellen missbraucht werden.
Falsch. Gespeicherte Daten in Zusammenhang mit konkreten Verdachtsfällen sind ebenso wie die Programme mehrfach gesichert, und das neue Nachrichtengesetz umschreibt die zu treffenden Sicherheitsmassnahmen im Detail. Damit ist das Computernetzwerk des Nachrichtendienstes um ein Vielfaches sicherer als unsere Computer und Handys, auf welchen wir tagtäglich sorglos unsere Fotos speichern, Nachrichten versenden und mit Internetabfragen zahlreiche, leicht auffindbare Spuren im Netz hinterlassen.
3. Behauptung
Um die Sicherheit zu garantieren, braucht der Nachrichtendienst nicht noch mehr Informationen über die Bürger im Inland, sondern lediglich die Informationen von den ausländischen Nachrichtendiensten.
Falsch. Auch in einer globalisierten Welt mit starken ausländischen Nachrichtendiensten muss die Schweiz das Ihre zur Sicherheit beitragen. Der Schweizer Nachrichtendienst ist sowohl auf Schweizer Gebiet wie auch im Ausland aktiv, beschafft sicherheitspolitisch wichtige Informationen und arbeitet mit den Nachrichtendiensten anderer Länder zusammen.
Heute hat der Schweizer Nachrichtendienst weit weniger Möglichkeiten als die ausländischen Dienste und kann nicht mehr zeitgemäss arbeiten und seinen Beitrag zur globalen Prävention von Terroranschlägen leisten. Das neue Nachrichtendienstgesetz soll Lücken schliessen, indem die Instrumente modernisiert und damit den heutigen Anforderungen angepasst werden.“
Ein klares Ja für zeitgemässe Nachrichtentätigkeit
Als Fazit stellt Werner Salzmann fest: „Computer, Tablet und Smartphone gehören heute zur gängigen Ausrüstung in allen Lebenslagen. Immer weniger Leute greifen zum Buch, sondern zu Google, und immer mehr Leute geben auf Social Media-Plattformen alles über ihr Leben preis. Da ist kaum nachvollziehbar, wieso es ein Problem sein soll, wenn auch der Nachrichtendienst sich bei seiner Arbeit der zeitgemässen Instrumente bedienen kann.
Oder würden wir uns ernsthaft fragen, ob die Polizei das Smartphone eines Attentäters auswerten darf? Was also spricht dagegen, wenn wir Mittel dafür schaffen, in einzelnen und klar definierten Verdachtsfällen präventiv auf Daten zuzugreifen, wenn es unserer Sicherheit dient? Das Nachrichtendienstgesetz ist nichts anderes als eine Anpassung der Rechtsgrundlagen an die zeitgemässe Gewährleistung der Sicherheit und verdient ein klares Ja.“
Artikel von: Schweizerische Volkspartei SVP
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