Graubünden: Betrügerische E-Mails von angeblichen Geldinstituten
Erneut tauchen betrügerische E-Mails von angeblichen Geldinstituten auf. Geld für vermeintliche Schnäppchen auf einer Auktions- oder Inserateplattform wird von Käufern auf das Konto von potenziellen Darlehensnehmern einbezahlt und an ein angebliches Finanzinstitut ins Ausland transferiert.
In den E-Mails wird ein Darlehen zu interessanten Konditionen angeboten. Zur Kreditprüfung haben Darlehensnehmer persönliche Daten (Konto- und IBAN-Nummer) preiszugeben. Mit diesem Vorgehen gelangt das angebliche Geldinstitut an Kontodaten in der Schweiz und verwendet dieses auf Auktions- oder Inserateplattformen.
Meist wird dann dort ein vermeintliches Schnäppchen unter abgeändertem Namen des potenziellen Darlehensnehmers angeboten. Eine weitere Person ersteigert oder kauft dieses Schnäppchen und überweist ihr Geld auf das Konto, welches dem Darlehensnehmer gehört. Zwischenzeitlich wird der Darlehensnehmer vom angeblichen Geldinstitut informiert.
Dieses teilt ihm mit, dass bei ihm zur Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit diverse Geldbeträge auf sein Konto eingehen werden und er diese über einen Finanzdienstleister ins Ausland zu überweisen hat. Anschliessend soll dann das Darlehen gutgeheissen werden. Genau so wenig wie Darlehensnehmer den Kredit erhalten werden, werden Personen, welche auf der Auktions- oder Inserateplattform etwas ersteigert oder gekauft haben, dieses vermeintliche Schnäppchen erhalten.
Tipps für einen wirksamen Schutz
Um sich vor solchen oder abgewandelten betrügerischen Absichten wirksam zu schützen, sind folgende Verhaltensweisen zu beachten:
- Je undurchsichtiger und verlockender die Geschichte ist, desto eher besteht ein Grund die Finger davon zu lassen.
- Keine persönlichen Daten angeben, wenn man per E-Mail dazu aufgefordert wird. E-Mail einfach löschen!
- Wurden trotz allem Passwörter, Kreditkartendaten oder Ähnliches bekanntgegeben, sollte unbedingt sofort die jeweilige Bank kontaktiert werden.
- Überprüfen und vergleichen der E-Mail Adressen und Personenangaben in den Auktions- oder Inserateplattformen. Meistens sind Fehler in Adressangaben rasch zu erkennen (falsche Postleitzahlen, nicht existierende Adressen, etc.).
Artikel von: Kantonspolizei Graubünden