Romanshorn: Doppelt so schnell wie erlaubt – Raser ermittelt
Die Kantonspolizei Thurgau hat einen Autolenker ermittelt, der Ende Juli in Romanshorn innerorts doppelt so schnell wie erlaubt fuhr. Durch eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage der Kantonspolizei Thurgau wurde am 23. Juli kurz vor 6 Uhr an der Kreuzlingerstrasse ein Auto registriert, das mit einer Geschwindigkeit von 109 Stundenkilometern unterwegs war. Nach Abzug der Sicherheitsmarge überschritt der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 55 Stundenkilometer, dies entspricht einem Raserdelikt.
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