Keine technische Ursache für Helikopterunfall der Schweizer Luftwaffe
Die Luftwaffe nimmt den regulären Flugbetrieb mit der Super-Puma-Flotte wieder auf. Erste Erkenntnisse haben keine Hinweise auf eine technisch bedingte Unfallursache ergeben.
Heute Vormittag beginnen die umfangreichen Bergungsarbeiten auf dem Schadenplatz im Gotthardgebiet. Dabei reinigen zivile Spezialisten im Auftrag der Armee auch einen Bach in der Nähe der Unfallstelle, der durch Löschwasser verschmutzt wurde.
Zur Unfallursache wurde am 28. September eine Untersuchung eingeleitet. Sie wird von der Militärjustiz geführt. Erste Erkenntnisse haben keine Hinweise auf eine technisch bedingte Unfallursache ergeben. Nach Rücksprache mit dem militärischen Untersuchungsrichter hat der Kommandant Luftwaffe entschieden, dass heute Donnerstag der reguläre Flugbetrieb mit der Super-Puma-Flotte wieder vollständig aufgenommen wird.
Für so genannte Gebirgsflüge werden die Piloten der Schweizer Luftwaffe speziell im Gebirge ausgebildet und trainieren solche Flüge auch nach Abschluss der Grundausbildung regelmässig. Diese Trainings umfassen unter anderem Landungen im Hochgebirge und spezifische Übungen im Simulator unter erschwerten Bedingungen. Die Ausbildung entspricht den Anforderungen des Einsatzes im gesamten Alpenraum.
Schweiz wurde 2016 viermal inspiziert
Der verunglückte Super-Puma-Helikopter transportierte eine vierköpfige Inspektionsgruppe aus Frankreich. Die Inspektion hat im Rahmen des Wiener Dokumentes 2011 der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) stattgefunden. Dieses erlaubt jedem OSZE-Teilnehmerstaat, sich hinsichtlich Einhaltung der vereinbarten vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen vor Ort Informationen zu beschaffen.
Gemäss Wiener Dokument hat jeder Teilnehmerstaat das Recht, auf dem Territorium eines anderen Teilnehmerstaates Inspektionen durchzuführen. Der Staat, der die Inspektion verlangt, kann ein Gebiet bezeichnen. Anlässlich der Inspektion wird die Inspektionsgruppe über alle militärischen Aktivitäten informiert, die zum Inspektionszeitpunkt im bezeichneten Gebiet durchgeführt werden. Dabei können Truppen, Schulen und Anlagen besucht werden. Eine solche Inspektion dauert maximal 48 Stunden.
Im laufenden Jahr wurde die Schweiz viermal inspiziert: Im Juli durch Luxemburg und Malta; im August durch die USA; August/September durch Grossbritannien; Ende September durch Frankreich. Die Schweiz selbst hat 2016 an Inspektionen in Kirgistan (mit Deutschland) und in Finnland (mit Luxemburg) teilgenommen.
Artikel von: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Artikelbild: vadimmmus – istockphoto.com (Symbolbild)