Entlastung bei Krankenkassenprämien für Kinder und junge Erwachsene

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sollen Familien entlastet werden. Die Prämienverbilligung für Kinder soll dazu erhöht und die Prämien für junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren gesenkt werden.

In einer Stellungnahme begrüsst der Bundesrat entsprechende Vorschläge der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates.

Im Parlament werden derzeit verschiedene Massnahmen diskutiert, um die Prämien von jungen Erwachsenen zu senken und damit Eltern zu entlasten. Anstoss zu dieser Diskussion geben die beiden parlamentarischen Initiativen „Prämienbefreiung für Kinder“ (10.407) und „KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ (13.477).

In seiner Stellungnahme begrüsst der Bundesrat die Stossrichtung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats. Diese will die Prämienverbilligungen für Kinder erhöhen. Die Kantone sollen verpflichtet werden, die Kinderprämien für untere und mittlere Einkommen um mindestens 80 Prozent zu verbilligen. Heute sind es 50 Prozent.

Zudem will sie beim Risikoausgleich ansetzen, um junge Erwachsene zu entlasten. Der Risikoausgleich schafft einen Ausgleich zwischen jenen Krankenversicherern, die viele junge, gesunde und tendenziell günstigere Personen versichern, und jenen Krankenkassen, die mehr ältere, kranke und daher tendenziell auch teurere Versicherte haben. Heute werden junge Erwachsene durch diesen Ausgleichmechanismus stark belastet.

Die Krankenversicherer zahlen heute für junge Erwachsene relativ hohe Beiträge in den Risikoausgleich ein, so dass sie keinen finanziellen Anreiz haben, ihnen Rabatte zu gewähren, wie sie das Gesetz für diese Altersgruppe eigentlich zulassen würde. Die Kommission schlägt deshalb vor, junge Erwachsene beim Risikoausgleich zu entlasten und die Prämien für diese Altersgruppe tiefer anzusetzen.

Ein anderer Vorschlag der Kommission zielt darauf hin, auch Erwachsene zwischen 26 und 35 Jahren entsprechend zu entlasten. Das Krankenversicherungsgesetz sieht indes heute für die Erwachsenen ab 26 Jahren altersunabhängige Prämien vor. Damit leisten diese jüngeren Versicherten einen Solidaritätsbeitrag an die Kosten der älteren Versicherten, die durchschnittlich mehr Kosten verursachen.

Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag ab. Würde hier eine neue Alterskategorie geschaffen, wird der Grundsatz der altersunabhängigen Prämien für Erwachsene ab 26 Jahren und damit die Solidarität unter den Prämienzahlenden in Frage gestellt.

 

Artikel von: Bundesamt für Gesundheit BAG
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