Kanton Aargau: Besserer Kindes- und Erwachsenenschutz
Massnahmen zur Verbesserung im Kindes- und Erwachsenenschutz sind Gegenstand einer Botschaft des Regierungsrats im Kanton Aargau an den Grossen Rat. Da bei der Umsetzung zum Teil Gesetzänderungen notwendig sind, wird dem Grossen Rat gleichzeitig der Entwurf einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz unterbreitet.
Im Anhörungsverfahren seien die Optimierungsvorschläge bereits auf breite Zustimmung gestossen, heisst es zur Begründung. Insbesondere seien sie von der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau, vom Verband Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber und einer Vielzahl von Gemeinden nachhaltig begrüsst worden.
Standardisierung und Vereinheitlichung
Die Vorschläge sehen Standardisierungen und Vereinheitlichungen bei den elf Familiengerichten des Kantons vor- vor allem bei den Berichts- und Rechnungsprüfungen, der Entscheidbegründung und den Gerichtskosten. Die vorgesehenen Verfahrensoptimierungen legen ausserdem grösseres Gewicht auf das Gespräch mit den Betroffenen. Die Praxis habe gezeigt, dass die Massnahmen dadurch besser verstanden und akzeptiert werden.
Zusammenarbeit mit den Gemeinden
Die Familiengerichte sollen die Gemeinden künftig über Gefährdungsmeldungen von Drittstellen und Drittpersonen informieren, damit die Gemeinden ihre für das Verfahren relevanten Kenntnisse an die Familiengerichte weiterleiten können. Darüber hinaus soll das Instrument der „Vorabklärung“ gesetzlich verankert werden. Erfährt das Familiengericht von der Gemeinde bei einer Vorabklärung, dass sich die hilfsbedürftige Person freiwillig helfen lässt, kann das Verfahren bereits im Anfangsstadium abgeschlossen werden.
Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips mit Schulungen
Behördliche Massnahmen der Familiengerichte sind subsidiär, also letztes Mittel. Sie sind nur dort angebracht, wo die freiwillige Betreuung durch die Familie oder durch öffentliche oder private Dienste nicht ausreichend ist oder von vornherein nicht zum Ziel führt.
Der Verband Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber organisiert dazu im November und Dezember 2016 vier Weiterbildungsveranstaltungen. Über 200 Mitarbeitende von Gemeinden und Familiengerichten haben sich schon angemeldet. Mit der konsequenten Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips sollen die Gemeinden für ihre Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz sensibilisiert und die Familiengerichte entlastet werden.
Kommunale Berufsbeistände
Die Gemeinden sind die Anstellungsbehörden der Berufsbeistände. Empfehlungen zum Anforderungsprofil sowie zur „Best Practice“ hinsichtlich Organisationsgrösse der Berufsbeistandschaften sind bereits erarbeitet worden. Die Empfehlungen sollen eine Diskussionsgrundlage und Hilfestellung für die Gemeinden sein. Zudem werden die Gerichte im Kanton Aargau ein Handbuch mit Standards im operativen Bereich erarbeiten.
Kurse für private Mandatsträger
Rund ein Drittel der Beistandschaften für Erwachsene werden im Aargau von privaten Mandatstragenden geführt, oft von Familienangehörigen. Für sie werden Einführungskurse angeboten und die Berichterstattung und Rechnungslegung wird in den meisten Fällen vereinfacht, um den persönlichen Beziehungen Rechnung zu tragen.
Pauschalentschädigung für Beistände
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Beistände ab 1. Januar 2017 grundsätzlich pauschal entschädigt werden sollen. Diese Massnahme entlastet die Familiengerichte. Mit einer kantonsweit identischen Pauschalregelung wird zudem eine Gleichbehandlung der Betroffenen erreicht.
Kanton und Gemeinden gemeinsam zuständig
Vor rund zwei Jahren beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat und die Justizleitung, zusammen mit den Gemeinden Verbesserungsvorschläge im Bereich der Verfahrensabläufe des Kindes- und Erwachsenenschutzes zu erarbeiten. Da das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden ist, wurde eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretungen von Gemeinden und Kanton eingesetzt.
Diese hatte die Zusammenarbeit und die Verfahrensabläufe zwischen den Familiengerichten und den Gemeinden zu untersuchen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Mit der vorliegenden Botschaft wird der Auftrag des Grossen Rats erfüllt. Zuständig für die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge sind die Gerichte Kanton Aargau, die Gemeinden und – soweit Erlassänderungen erforderlich sind – der Grosse Rat und der Regierungsrat.
Artikel von: KANTON AARGAU – Staatskanzlei
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