Kraftwerk Aarau: Aus für die Fischwanderung?
Das Wasserkraftwerk Aargau muss keine weiteren Prüfungen von technischen Lösungen vorlegen, um Fischwanderungen flussabwärts zu ermöglichen. Die Organisationen Aqua Viva, ASA, der Aargauische Fischereiverband und WWF äussern ihr Bedauern über das Urteil des Verwaltungsgerichts Aargau. Somit wird hingenommen, dass Wanderfische wie der Aal bei der Passage durch die Turbinen getötet werden.
Ruedi Bösiger, Projektleiter „Lachs Comeback“ beim WWF meint: „Heute ist ein schwarzer Tag für Wanderfische in der Schweiz. Wenn solche Turbinen weiterhin der Status Quo bei neuen Wasserkraftwerken bleiben, ist an eine Rückkehr von Langdistanzwanderfischen wie dem Lachs in die Aare mittelfristig kaum zu denken“.
Auch Benjamin Leimgruber, stellvertretender Geschäftsführer von Aqua Viva, kann das Urteil nicht verstehen: „Das Bundesgesetz über die Fischerei sagt klar, dass die Fischwanderung bei Kraftwerksanlagen sichergestellt werden muss. In der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden kaum Abklärungen zur Sicherstellung des Fischabstiegs getätigt. Geltendes Recht wurde verletzt. Das darf nicht sein, dass Fische wie Aal, Äsche und Nase in den Turbinen weiter massenhaft getötet werden.“
Die einsprechenden Organisationen kritisieren weiter, dass Fragen zu den technischen Möglichkeiten beim Kraftwerk Aarau vom Verwaltungsgericht untersucht wurden, statt aufgrund transparenter, nachvollziehbarer Grundlagen von den zuständigen Fachstellen der Behörden im Rahmen der Konzessionsprüfung.
„Dieses Urteil gibt Kraftwerksbetreibern von grossen Anlagen einen Freipass, Massnahmen zum Schutz der absteigenden Fische weiterhin zu vertagen, ohne nach Lösungen suchen zu müssen», meint Bösiger. Das Verwaltungsgericht verweist in seinem Urteil auf die inhärente Konzessionsbestimmung, wonach Anpassungen an den Stand der Technik verfügt werden können und verweist auf die kommende Sanierung im Rahmen des neuen Gewässerschutzgesetzes. „Es ist paradox, dass die Sanierungsbedürftigkeit der neu entstehenden und konzessionierten Anlage schon jetzt feststeht und gemäss Planung dann bis 2022 vollzogen werden muss“.
Dass es auch anders geht beweist der Plan des Kraftwerks Dietikon an der Limmat. Dort sollen mit einem schräg angestellten Horizontalrechen die Fische vor der Turbinenpassage abgehalten und mit einem Bypass um das Kraftwerk herumgeleitet werden.
Das Urteil wurde am 23. August gefällt und den vier Organisationen diese Woche zugestellt. Diese hatten 2015 gemeinsam eine Beschwerde gegen die geplante Neukonzessionierung des Kraftwerks eingereicht und im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts detailliertere Abklärungen für den Fischschutz und den Fischabstieg verlangt. Sie werden innerhalb der gesetzlichen Frist das Dossier zum Urteil des Kraftwerks Aarau studieren und einen Weiterzug prüfen.
Artikel von: WWF Schweiz
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