Surbtal AG: Tödlicher Verkehrsunfall - Anklage gegen LKW-Fahrer

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen den 24-jährigen LKW-Fahrer, der am 11. November 2014 zwischen Endingen und Lengnau einen schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten und vier Schwerverletzten verursacht hatte, Anklage wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung erhoben.

Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse von 5000 Franken.

Am frühen Morgen des 11. Novembers 2014 ereignete sich im Surbtal ein schwerer Verkehrsunfall zwischen einem LKW, einem Postauto und einem Personenwagen, bei dem zwei junge Postauto-Passagiere getötet wurden.

Die Ermittlungen haben gezeigt, dass der Unfallverursacher, ein heute 24-jähriger Schweizer, mit seinem LKW in einer langgezogenen Linkskurve zwischen Lengnau und Endingen leicht über den rechten Fahrbandrand hinaus in die angrenzende Wiese geriet und danach versuchte, durch eine stärkere Lenkbewegung nach links den LKW wieder vollständig auf die Fahrbahn zu bringen. Dadurch geriet er auf die Gegenfahrbahn, kollidierte seitlich mit dem korrekt entgegenkommenden Linienbus der PostAuto AG Schweiz und schrammte diesen entlang bis zum Heck. Nach der Streifkollision mit dem Postauto kollidierte der LKW seitlich frontal mit einem Personenwagen.

Aufwändiges Gutachten zur Rekonstruktion des Unfalls

Durch die Kollision mit dem Postauto wurden zwei junge Postauto-Passagiere getötet und zwei weitere schwer verletzt. Auch die beiden Insassen des korrekt hinter dem Postauto fahrenden Autos wurden bei der darauffolgenden Kollision mit dem LKW schwer verletzt. Zur Klärung des Unfalls hatte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beim forensischen Institut Zürich ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den Unfallhergang mit Hilfe dreidimensionaler Vermessung computergestützt rekonstruiert hatte.

Gemäss Gutachten hatte der Chauffeur des Postautos keinerlei Möglichkeit, den Unfall zu verhindern, weshalb ein Verschulden seinerseits ausgeschlossen werden konnte. Sämtliche Unfallfahrzeuge waren vor dem Unfall in technisch einwandfreiem Zustand.

Der Unfall ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft ausschliesslich auf einen Fahrfehler des LKW-Chauffeurs zurückzuführen.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat deshalb gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung sowie Nichtbeherrschen des Fahrzeugs. Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse von 5000 Franken.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Zurzach hängig.

 

Meldung von: Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau
Artikelbild: Symbolbild © – shutterstock.com

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