Les Verrières ist Standort des ersten besonderen Asyl-Bundeszentrums

Les Verrières im Kanton Neuenburg ist der Standort des ersten besonderen Zentrums des Bundes im Rahmen der beschleunigten Asylverfahren. Das haben Bund, Kanton und Gemeinde durch Unterzeichnung einer trilateralen Absichtserklärung festgelegt. In solchen Zentren werden Asylsuchende aufgenommen, die den ordentlichen Betrieb der Bundeszentren stören.

Die Revision des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylverfahren wurde an der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 mit einer Mehrheit von 66,8 % angenommen. Diese Revision sieht vor, dass die Verfahren hauptsächlich in Zentren des Bundes durchgeführt und abgeschlossen werden. Gemäss der nationalen Planung sollen Bundesasylzentren mit unterschiedlichen Funktionen geschaffen werden.

Nach Artikel 24a des neuen Asylgesetzes dienen besondere Zentren zur Aufnahme von Asylsuchenden, die den ordentlichen Betrieb der Bundeszentren stören oder die durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.

Es werden zwei solche Zentren geschaffen, eines in der Westschweiz und eines in der Deutschschweiz. Die maximale Aufenthaltsdauer in einem besonderen Zentrum beträgt 140 Tage ab dem Datum der Überstellung. Die Asylgesuche werden dort prioritär behandelt.

Das Betreuungs- und Sicherheitspersonal wird in den besonderen Zentren verstärkt, um ein geordnetes Zusammenleben mit den Einwohnerinnen und Einwohnern der betroffenen Gemeinden zu ermöglichen. Gemäss dem revidierten Asylgesetz sieht die Unterbringung in einem besonderen Zentrum eine Ein- oder Ausgrenzung vor, die besonderen Zentren sind jedoch keine geschlossenen Anlagen.

Im ersten Betriebsjahr wird die Kapazität des Zentrums in Les Verrières auf maximal 20 Personen beschränkt. Danach wird sie schrittweise erhöht bis zur Höchstkapazität eines besonderen Zentrums von 60 Unterbringungsplätzen.

Ein Beobachtungsausschuss bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, des Kantons Neuenburg und der Gemeinde Les Verrières wird eine jährliche Bilanz über den Betrieb des Zentrums erstellen. Zudem wird eine Begleitgruppe eingesetzt, die eine regelmässige Kommunikation mit der lokalen Bevölkerung und den Nachbargemeinden sicherstellt. Am Dienstag, 8. November 2016 findet um 20 Uhr in Les Verrières eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung statt.

Der Bund hat die Liegenschaft von einer Privatperson erworben. Es sind keine zusätzlichen Bauten erforderlich, hingegen sind Umbau- und Anpassungsarbeiten vorgesehen. Sobald das Vorprojekt abgeschlossen ist, können die Kosten, der Zeitplan für die Realisierung und der genaue Zeitpunkt der Eröffnung bekanntgegeben werden.

Der Standort des besonderen Zentrums in der Deutschschweiz ist noch Gegenstand von Gesprächen und wird sobald als möglich bekanntgegeben.

 

Artikel von: Staatssekretariat für Migration
Artikelbild: © Procyk Radek – shutterstock.com (Symbolbild)

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