Zurzach AG: Gerichtsverhandlung - Tödlicher Unfall an den Radsporttage Gippingen
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat am 1. September 2016 im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall an den Radsporttagen Gippingen vom 14. Juni 2014 beim Bezirksgericht Zurzach Anklage gegen einen 52-jährigen Schweizer erhoben.
Am 16. November 2016 kommt es zur Gerichtsverhandlung.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten fahrlässige Tötung und mehrfache fahrlässige Körperverletzung vor. Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie eine Busse von 2’000 Franken.
Ablauf der Verhandlung
Die Hauptverhandlung vor dem Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Zurzach (Einzelrichter) findet am Mittwoch, 16. November 2016, 08.30 Uhr, im Gerichtssaal im Rathaus Bad Zurzach (beschränkte Platzzahl) statt. An der Verhandlung werden eine Auskunftsperson sowie der Beschuldigte befragt. Anschliessend erfolgen die Parteivorträge. Über den genauen Termin der Urteilsverkündung wird im Lauf der Hauptverhandlung mündlich orientiert.
Anmeldung der Medien
Aus organisatorischen Gründen werden Medienschaffende, die am Prozess teilnehmen wollen, ersucht, sich bis spätestens Dienstag, 15. November 2016, 16.00 Uhr, beim Gerichtspräsidium Zurzach unter Angabe des Medienunternehmens sowie der Anzahl der teilnehmenden Medienschaffenden mit Namen und Vornamen telefonisch (056 269 73 01) oder per Mail (debora.wuffli@ag.ch) zu akkreditieren.
Akkreditierte Medienschaffende erhalten am Verhandlungstag ab 08.00 Uhr die Anklageschrift. Weitere Informationen im Vorfeld der Verhandlung werden seitens des Gerichts nicht erteilt.
Es ergeht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes nicht gestattet sind (Art. 71 Abs. 1 Strafprozessordnung). Überdies sind bei der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.
Meldung von: Kantonspolizei Aargau
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