SBV hält an Initiative zur Ernährungssicherheit fest

Die wachsende Weltbevölkerung mit ausreichend Lebensmitteln zu versorgen gehört zu den wichtigsten Aufgaben weltweit. Der Schweizer Bauernverband hat im Februar 2014 die Initiative zur Ernährungssicherheit gestartet, damit die Schweiz ihrer Verantwortung durch die Herstellung von einheimischen, gesunden und nachhaltig hergestellten Lebensmitteln gerecht werden kann.

Mit einer rekordschnellen Unterschriftensammlung – 150.000 Unterschriften in 3 Monaten – wurde die Unterstützung des Anliegens der Initiative durch die Bevölkerung sichtbar. Mittlerweile haben auch namhafte Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ihre Unterstützung für die Initiative zugesichert.

Nachdem der Nationalrat im März 2016 der Initiative zustimmte, hat nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) einen Gegenvorschlag zur Initiative für Ernährungssicherheit verabschiedet. Der SBV begrüsst, dass die WAK-S – wie zuvor schon der Bundesrat mit seinem Bericht vom Januar 2015 und der Nationalrat mit seiner Zustimmung – die Verankerung der Ernährungssicherheit auf Verfassungsstufe als notwendig erachtet.

Der SBV hat den direkten Gegenvorschlag analysiert und stellt fest, dass wesentliche Anliegen der Initiative darin übernommen worden sind. Gleichzeitig sind keine grundlegenden Punkte enthalten, welche den Vorschlag inakzeptabel machen würden, wie dies noch beim Gegenvorschlag des Bundesrates der Fall war.

Im Bericht der Kommission zur Auslegung des Gegenvorschlages wird nun festgehalten: „Der Bedarf an Lebensmitteln wird in der Schweiz primär über die Inlandproduktion sichergestellt. Die landwirtschaftliche Produktion im Inland ist somit ein bedeutender Pfeiler der Versorgungssicherheit.“

Im Gegenvorschlag der WAK-S steht weiter geschrieben, dass grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen sollen. Auch dieser Satz wurde gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates entscheidend umformuliert. Es ist nun sehr wichtig, dass der SBV sich aktiv an der Auslegung des Gegenvorschlags beteiligt und die Interpretation und die Umsetzung von diesem mitgestalten kann.

Wie geht es nun weiter? Am 29. November wird der Ständerat über den Gegenvorschlag zur Initiative abstimmen. Wenn der Ständerat diesem zustimmt, kann das Parlament eine Fristverlängerung gewähren.

Der Nationalrat wird demnach, ebenfalls in dieser Wintersession, über diese Fristverlängerung für die Behandlung der Initiative im Parlament abstimmen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates beantragt, dem Plenum einstimmig der Fristverlängerung zuzustimmen. Wenn dieser Antrag angenommen wird, behandelt der Nationalrat den Gegenvorschlag in der Frühlingssession 2017.

Da bis zu einer erfolgreichen Schlussabstimmung zum Gegenvorschlag in beiden Räten unklar ist, ob und in welcher Form dieser verabschiedet wird, hält der SBV an der Initiative für Ernährungssicherheit fest. Diese hat für den SBV nach wie vor eine grosse Bedeutung und Priorität. Das übergeordnete Ziel ist, die Ernährungssicherheit in der Verfassung zu verankern und deren Grundpfeiler zu sichern: die einheimische Produktion! Jede der gesammelten Unterschriften wird zur Erreichung dieses Ziels beitragen.

 

Artikel von: Schweizer Bauernverband
Artikelbild: © Matej Kastelic – shutterstock.com

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