Swissness – der Wert der Marke Schweiz
Der Wert einer Marke gehört zu den sogenannten immateriellen Unternehmensgütern. Er kann beträchtlich sein und mit realen Sachwerten durchaus mithalten. Das gilt auch für den Wert der Marke Schweiz.
In zwei Studien hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur kürzlich die „Swissness“ näher in den Blick genommen. Prof. Ralph Lehmann und sein Team untersuchten den Wert der Marke Schweiz für die Industrie. Sie gingen ferner der Frage nach, ob Schweizer Industriebetriebe durch neue Gesetzgebung Änderungen an ihren Wertschöpfungsketten vornehmen müssen.
Neues Swissness Gesetz ab 1.1.2017
Bei industriellen Gütern wie Uhren, Unterwäsche oder Zahnbürsten müssen per 1. Januar 2017 die Herstellungskosten mehrheitlich in der Schweiz anfallen – nur so kann das Label „swiss made“ verwendet werden. Das neue Swissness Gesetz sieht für den Industriesektor ein Minimum von 60 Prozent vor. In der Berechnung berücksichtigt werden sämtliche Fabrikationskosten sowie neu die Kosten für Forschung und Entwicklung, Qualitätssicherung und Zertifizierung.
Zudem muss der wesentliche Produktionsschritt im Inland erfolgen. Das Inkrafttreten der neuen Swissness-Gesetzgebung wirft die Frage nach der Bedeutung des Wertes der Marke Schweiz für den Industriesektor auf. Und wichtig: Ob die allenfalls nötigen Anpassungen eine Hürde für die Verwendung der schweizerischen Herkunftsbezeichnung darstellen. Dies hat die HTW Chur untersucht.
Swissness-Prämie von rund 10 Prozent
Swissness wird insbesondere von international tätigen KMUs verwendet und löst bei den Endkonsumenten höhere Zahlungsbereitschaft aus. Das zeigen auch die Resultate der aktuellen Untersuchung. Die Verwendung von Swissness im Unternehmens- bzw. Produktauftritt sind speziell für die Differenzierungsmerkmale Zuverlässigkeit und Qualität vorteilhaft. Im Schnitt rechnet die Industrie mit einer Swissness-Preisprämie von rund 10 Prozent.
Je nach Unternehmen und Produkt kann der effektive Wert erheblich variieren. Die Verwendung der Herkunftsbezeichnung ist ein unternehmerischer Entscheid. Der Nutzen muss die Kosten übertreffen. Trotz verschärfter Anforderungen zeigt sich für das nächste Jahr eine Zunahme bei der Verwendung von Swissness von zirka 7 Prozent.
Die Verwendung der Schweizer Herkunftsbezeichnung nimmt im Marketing seit 15 Jahren stetig zu. Dieser Trend setzt sich mit der neuen gesetzlichen Regelung fort. Daraus lässt sich schliessen, dass die neue Gesetzgebung keine massgebliche Hürde zur Verwendung von Swissness darstellt.
Anpassungen der Wertschöpfungskette?
Auch die Einflüsse der neuen Swissness-Gesetzgebung auf die Wertschöpfungsketten der Unternehmen sind gering. So erwarten 95% der befragten Industriefirmen keine Verlagerungen von Wertaktivitäten ins In- oder Ausland aufgrund des neu in Kraft tretenden Gesetzes.
Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Die Hälfte der befragten Unternehmen erfüllen die Bedingungen der neuen Swissness-Gesetzgebung bereits. Sie können die Marke Schweiz weiterhin ohne bürokratischen Aufwand oder zusätzlichem Bewilligungsverfahren nutzen. 22 Prozent der Befragten setzen im Marketing einen anderen Fokus. Swissness ist in ihrer Vermarktungsstrategie nicht relevant. Für 15 Prozent wäre eine Verwendung der Herkunftsbezeichnung mit zu hohen Anpassungskosten verbunden. 12 Prozent geben an, dass die Umsetzung der Gesetzgebung zu umständlich und zu aufwändig wäre.
Fazit: Swissness Gesetz hat wenig Einfluss
Den Erkenntnissen der HTW Chur zufolge wird das neue Swissness-Gesetz in der Industrie wenig verändern. Die Swissness wird von den befragten Unternehmen weiterhin genutzt und die erwarten Auswirkungen auf die Gestaltung der Wertschöpfungsketten sind gering. Gemessen an der zum Teil lebhaft geführten Diskussion zur Swissness mögen diese Resultate überraschen.
Artikel von: HTW Chur – Hochschule für Technik und Wirtschaft
Artikelbild: © suns07butterfly – shutterstock.com
Andere Bilder: © obs/HTW Chur – Hochschule für Technik und Wirtschaft/Prof. Dr. R. Lehmann, K. Dinner