Schweiz: Gute Resultate bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorfinanzierung

Am 7. Dezember 2016 veröffentlichte die Groupe d’action financière (GAFI) den vierten Länderbericht zur Schweiz veröffentlicht. Im Vergleich mit den bereits untersuchten Staaten erzielt die Schweiz ein überdurchschnittliches Ergebnis. Die GAFI erkennt einerseit die Qualität des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung an, der Bericht gibt jedoch auch eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Schweizer Rechtsvorschriften und ihrer Umsetzung.

Der letzte vollständige Länderbericht zur Schweiz wurde 2005 veröffentlicht. Der neue Bericht widerspiegelt die Fortschritte, die die Schweiz seither erzielt hat. Sie beruhen auf dem klaren politischen Willen, die Integrität des Schweizer Finanzplatzes zu fördern, und einem grossen Engagement der betroffenen Behörden.

Gegenstand der Bewertung sind einerseits das gesetzliche Dispositiv und andererseits die Wirksamkeit der Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, die die Schweiz auf der Grundlage der 40 im Jahr 2012 revidierten GAFI-Empfehlungen getroffen hat.

In Bezug auf das gesetzliche Dispositiv wird die Schweiz bei 31 der 40 Empfehlungen als „konform“ oder „weitgehend konform“ bewertet. Bei der Beurteilung der Wirksamkeit als zentrales Element der GAFI-Länderprüfung hat die Schweiz in sieben von elf untersuchten Themenbereichen gut abgeschnitten. Zudem hat die GAFI keine wesentlichen Lücken im Dispositiv festgestellt.

Insgesamt können die Ergebnisse der Schweiz als gut gewertet werden, auch im Vergleich mit den anderen bereits untersuchten Ländern. Die Schweiz muss ihre Bemühungen in der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung aber fortsetzen. Der Bericht enthält deshalb eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Schweizer Rechtsvorschriften und ihrer Umsetzung.

Beim gesetzlichen Dispositiv hat die Schweiz gute Noten erzielt, so unter anderem in Bezug auf die Kriminalisierung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, der Rechtshilfe, gezielten finanziellen Sanktionen, der Transparenz juristischer Personen und bezüglich rechtlichen Konstrukten (inklusive Trusts) oder auch im Hinblick auf die Meldestelle für Verdachtsmeldungen.

Die GAFI hat jedoch noch einige Schwachstellen am Dispositiv festgestellt, insbesondere bei den Präventivmassnahmen und der Unterstellung von Anwälten, Notaren und Treuhändern unter das Geldwäschereigesetz im Zusammenhang gewisser nichtfinanzieller Aktivitäten wie die Errichtung von Gesellschaften und Trusts.

Was die Wirksamkeit dieses Dispositivs anbelangt, so betont die GAFI das gute Verständnis der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, die Qualität der Analyse von Finanzinformationen durch die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) und deren zweckmässige Verwendung in Strafuntersuchungen.

Die GAFI anerkennt zudem die Wirksamkeit der Strafverfolgung im Bereich der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie die Qualität der internationalen Rechtshilfe. Begrüsst wird ebenfalls, dass die Schweiz erhebliche Summen beschlagnahmt und namentlich Ländern zurückerstattet hat, denen durch Korruptionshandlungen Schäden entstanden sind. Sie betonen ausserdem die zweckmässige Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen und beurteilen die von der FINMA entwickelte risikoorientierte Aufsicht positiv.

Hingegen beanstandet die GAFI gewisse Aspekte der Aufsicht über die Finanzintermediäre und der internationalen Zusammenarbeit der MROS. Auch bei der Umsetzung von Präventivmassnahmen seitens der Finanzintermediäre bestünde Verbesserungsbedarf. In diesem Punkt wird namentlich die Anzahl Verdachtsmeldungen im Verhältnis zur Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes als zu niedrig eingestuft. Das Nebeneinander von Meldepflicht und Melderecht führt in der Praxis zu Verwirrung.

Die Schweiz wird einem Follow-up-Prozess unterzogen, was im Rahmen der Evaluationen der GAFI üblich ist. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird im Rahmen der interdepartementalen Koordinationsgruppe Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT) die Empfehlungen des Berichts analysieren und dem Bundesrat 2017 einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreiten.

 

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement
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