Mehr Flexibilität: Wasserbauplan „aarewasser“ wird abgeschrieben
Die im kantonalen Wasserbauplan „aarewasser“ vorgesehenen Projekte werden einzeln weiterverfolgt, um die für den Hochwasserschutz im Aaretal notwendige Flexibilität zu erreichen. Damit kann der Kanton die Erkenntnisse aus bisherigen Schutzbauten laufend und pragmatisch in künftige Projekte integrieren. Während der aktuelle Wasserbauplan abgeschrieben wird, bleiben seine Ziele bestehen.
Um den Hochwasserschutz entlang der Aare zwischen Bern und Thun zu verbessern, sieht der kantonale Wasserbauplan „aarewasser“ 24 Projekte vor. Bisherige Erfahrungen aus Hochwasserschutzbauten im Aaretal zeigen: Die Aare ist ihr eigener Baumeister.
Auch intensivste Abklärungen, Labor-Simulationen und detaillierte Planungen können das Verhalten des Flusses nicht im Detail voraussagen. Umso wichtiger ist es deshalb, Erfahrungen aus bereits realisierten Projekten zu sammeln und die gewonnenen Erkenntnisse in die Planung künftiger Vorhaben einfliessen zu lassen. Das bedingt eine flexible und pragmatische Planung.
Diese Flexibilität ist mit dem aktuellen Wasserbauplan „aarewasser“ nicht möglich. Mit dem Plan würden bereits heute konkret Projekte definiert, die erst nach 10 bis 20 Jahren oder noch später realisiert würden. Ein derartiges Korsett ist nicht sinnvoll, da sich in solchen Zeiträumen sowohl die wasserbaulichen Massnahmen wie auch die Rahmenbedingungen insgesamt verändern und entwickeln.
So ist zum Beispiel denkbar, in Wichtrach statt der heute im Wasserbauplan vorgesehenen Verstärkung des Aareufers die Uferlinie zu verschieben und eine mäandrierende Flusslandschaft zuzulassen. Diese Massnahme könnte mit der ökologischen Ersatzmassnahme, die durch den Dammbau in Kehrsatz notwendig wurde, kombiniert werden.
Die Ziele des Wasserbauplans „aarewasser“ bleiben unverändert. Der Schutz vor Hochwasser soll verbessert, die Trinkwasserversorgung langfristig gesichert, die Naturlandschaft aufgewertet und ein attraktives Naherholungsgebiet erhalten werden. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Wasserbaugesetzes (WBG) Anfang 2015 ging die Wasserbaupflicht an der Aare von den Gemeinden auf den Kanton über.
Damit erübrigt sich auch die koordinierende Klammer eines kantonalen Wasserbauplans. Statt mit einem starren Plan will der Kanton die gesetzten Ziele flexibel mit gegenseitig abgestimmten Einzelmassnahmen erreichen. Als nächste Schritte plant der Kanton, gemeinsam mit betroffenen Gemeinden und Institutionen Projekte in der oberen Belpau, in Heimberg und in Wichtrach anzugehen.
Die Hochwasser vom Mai 1999 und August 2005 haben die Schwachstellen im Hochwasserschutz entlang der Aare zwischen Thun und Bern aufgezeigt. Mit gezielten Massnahmen will der Kanton solche Schwachstellen beheben und Millionenschäden verhindern.
Quelle: Kanton Bern
Artikelbild: Bern, Schweiz (© RossHelen – shutterstock.com)