Bundesrat – kein akuter Handlungsbedarf beim Sprachengesetz
In seiner Sitzung am Freitag, 16. Dezember, hat sich der Bundesrat auch mit dem Sprachengesetz befasst. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Sprachengesetzes wurden zur Kenntnis genommen.
Angesichts verschiedener Entscheidungen auf kantonaler Ebene in den letzten Monaten sieht der Bundesrat allerdings derzeit keinen Anlass, um auf Bundesebene eine gesetzliche Regelung zu treffen. Das Eidgenössische Department des Innern wird – gemeinsam mit den Kantonen – beauftragt, die Situation neu zu beurteilen, falls ein Kanton entscheidend von der harmonisierten Lösung in der Sprachenfrage abweichen sollte.
Sprach-Harmonisierung als Anliegen anerkannt
Der Bundesrat will grundsätzlich die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht stärken und die Harmonisierung sicherstellen. Am 6. Juli 2016 eröffnete er zu diesem Zweck die Vernehmlassung zur Änderung des Sprachengesetzes. In ihren Antworten betonten alle Teilnehmer die hohe Bedeutung des Sprachenunterrichts. Sie anerkannten sowohl die sprachenpolitische Verantwortung des Bundes für die Verständigung als auch das bildungspolitische Gebot der Harmonisierung für eine erleichterte Mobilität.
Die grosse Mehrheit der Kantone und ein Teil der Parteien teilten weitgehend die Einschätzung des Bundesrates, wonach der Bund durch die Bundesverfassung ermächtigt und verpflichtet ist, gesetzgeberisch tätig zu werden, sollten die Kantone den verfassungsmässigen Harmonisierungsauftrag nicht erfüllen. Sie sind aber der Ansicht, dass ein Eingreifen des Bundes zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht, unverhältnismässig und politisch nicht opportun ist.
Eingreifen nur bei Abweichen einzelner Kantone
Einzelne Kantone und Parteien lehnten eine Änderung des Sprachengesetzes aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Andere Kantone – namentlich aus der lateinischen Schweiz – waren der Meinung, dass der Bund rasch und entschieden eingreifen müsse, falls die gemeinsam beschlossene Sprachenstrategie durch einen Kanton in Frage gestellt werden sollte. Diverse Verbände – insbesondere Lehrerverbände – befürworteten schliesslich eine Intervention des Bundes zum jetzigen Zeitpunkt.
Der Bundesrat sieht sich durch die Resultate der Vernehmlassung in seiner Haltung zum Sprachenunterricht bestätigt. Er betont, dass weiterhin alles unternommen werden muss, um die Harmonisierung des Sprachenunterrichts beizubehalten und weiter auszubauen. Die Voraussetzungen für eine Regelung durch den Bund seien aber zurzeit nicht gegeben, insbesondere angesichts der Entscheide der letzten Monate auf kantonaler Ebene.
Quelle: Der Bundesrat / Generalsekretariat EDI / Bundesamt für Kultur
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