Unterstützung für Asbestopfer – Runder Tisch beendet Arbeit

Asbestopfer sollen in der Schweiz künftig besser und zügiger unterstützt werden. Das gilt sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Hinblick auf psychologische Betreuung. Die Hilfe fokussiert sich dabei auf Personen, die an einem asbestbedingten Mesotheliom (einer bestimmten Tumorfom) leiden, und ihre Angehörigen. Ein von Bundesrat Alain Berset eingesetzter und von Alt Bundesrat Moritz Leuenberger geleiteter Runde Tisch hat entsprechende Eckwerte erarbeitet.

Sie definieren, wer unterstützt wird und wie die Hilfe im Einzelfall ausgestaltet werden soll. Das Geld für die Betroffenen fliesst über einen Fonds, für dessen Dotierung erste Zusagen vorliegen. Eine private Stiftung soll die Ansprüche der Asbestgeschädigten umsetzen und die langfristige Finanzierung des Fonds sicherstellen.

Gleichstellung im Hinblick auf UVG

Alle Personen sollen eine finanzielle Unterstützung erhalten können, die seit 2006 an einem asbestbedingten bösartigen Tumor im Bauch- und Brustfellbereich (Mesotheliom) erkrankt sind – unabhängig davon, ob es sich um eine anerkannte Berufskrankheit handelt.

Der Umfang der finanziellen Unterstützung orientiert sich im Einzelfall an den Leistungen, welche die obligatorische Unfallversicherung (UVG) ausrichtet. Es sind auch Leistungen für UVG-Versicherte vorgesehen. So soll sichergestellt werden, dass nicht UVG-versicherte Personen und UVG-Versicherte in gleicher Weise unterstützt werden.

Erst-Finanzierung des Fonds gesichert

Wer eine Zahlung aus dem Fonds erhält, verzichtet im Gegenzug darauf, zivilrechtliche Forderungen geltend zu machen. Bereits hängige Klagen sollen nach dem Willen des Runden Tisches ebenfalls auf aussergerichtlichem Wege erledigt werden.

Für den Fonds dürften bei einer Laufzeit bis 2025 rund 100 Millionen Franken benötigt werden. Der Runde Tisch hat von paritätischen Berufskommissionen, der Asbest verarbeitenden Branche, der Versicherungsbranche und von Bahnunternehmungen bereits Zusagen für Beiträge in der Höhe von rund 30 Millionen Franken erhalten. Diese Zusagen sind freiwillig und teilweise an die Bedingung geknüpft, dass sich weitere Akteure engagieren. Für die Jahre nach 2025 wird die Leitung der neu zu gründenden Stiftung rechtzeitig nach einer Nachfolgelösung suchen.

„Care-Service“ für Betroffene

Zudem soll ein kostenloser „Care-Service“ für alle Betroffenen aufgebaut werden – in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Institutionen. Die Erkrankten werden heute zwar medizinisch gut versorgt, jedoch erhalten sie und ihre Angehörigen oft zu wenig psychologische Betreuung. Das Angebot kann auch von Personen in Anspruch genommen werden, die zu einem früheren Zeitpunkt mit Asbest in Berührung gekommen sind und deshalb befürchten, an einem Mesotheliom zu erkranken.

Stiftung wird in Kürze gegründet

Auf Empfehlung des Runden Tisches wird in den nächsten Wochen die privatrechtliche Stiftung für Asbestgeschädigte gegründet. Darüber hinaus wird der Stiftungsrat die Aufgabe haben, weitere Wirtschaftsbranchen zu einer freiwilligen Mitfinanzierung zu bewegen. Als Stiftungsratspräsident ist Urs Berger, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes, vorgesehen. Der Stiftungsrat soll sich aus Vertretern jener Verbände und Unternehmen zusammensetzen, die finanzielle Mittel für den Fonds zur Verfügung stellen, sowie aus Vertretern der Asbestgeschädigten und der Gewerkschaften.

Jedes Jahr 120 neue Mesotheliom-Erkrankungen

In der Schweiz erkranken jedes Jahr rund 120 Personen an einem Mesotheliom, weil sie zu einem früheren Zeitpunkt eine krebserregende Menge an Asbestfasern eingeatmet haben. Rund 30 von ihnen erhalten keine Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung, weil ihre Erkrankung nicht berufsbedingt ist. Sie sind finanziell meist schlechter gestellt als die UVG-versicherten Personen.

 

Quelle: Generalsekretariat EDI / Bundesamt für Gesundheit
Artikelbild: © IDN – shutterstock.com (Symbolbild)

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