Terror in Berlin: Tatwaffe wurde vor rund 25 Jahren legal in die Schweiz importiert

Im Rahmen der Ermittlungen nach dem Anschlag in Berlin vom 19. Dezember 2016 hat das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) eine Anfrage zur Überprüfung der Waffe des Täters an fedpol übermittelt.

Die Abklärungen von fedpol zeigen, dass die Waffe Anfang der 90-er-Jahre legal in die Schweiz importiert wurde. Das ist die einzige gefundene Spur der Waffe in der Schweiz.

Die Waffe erscheint nicht in den kantonalen Waffenregistern. Es gilt festzuhalten, dass zum damaligen Zeitpunkt kein nationales Waffenrecht existierte. Der Weg, den die Waffe fortan nahm, ist fedpol nicht bekannt. Diese Information hat fedpol an das BKA übermittelt.

Weitere Abklärungen im Zusammenhang mit dem Anschlag in Berlin sind nach wie vor im Gange. Das eröffnete Strafverfahren der Bundesanwaltschaft der Schweiz (BA) gegen Unbekannt wird fortgeführt.

Im Rahmen des Strafverfahrens, das basierend auf ausländischen Informationen eröffnet worden ist, werden vorliegende Kontaktdaten rund um Anis AMRI verifiziert. Die Ermittlungen haben bisher keine konkreten Hinweise auf Bezüge des Attentäters zu Personen oder Institutionen in der Schweiz ergeben.

Das sich ergänzende Vorgehen von fedpol und Bundesanwaltschaft erklärt sich mit den verschiedenen Aufgaben und Zuständigkeiten in der Polizeikooperation und Strafverfolgung.

Die Strafverfolgung erfolgt durch die BA als Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes. Entsprechend wurde ein Strafverfahren eröffnet. In diesem Strafverfahren werden sämtliche Ermittlungen geführt, für die Zwangsmassnahmen nötig sind. Darunter fällt etwa die Verifizierung von Kontaktdaten des Attentäters.

Polizeilicher Informationsaustausch ausserhalb eines hängigen Straf- oder Rechtshilfeverfahrens erfolgt durch fedpol. Darunter fallen beispielsweise Abklärungen zu allfälligen Reisebewegungen des Attentäters, zur Logistik oder zur Tatwaffe auf der Ebene der polizeilichen Kooperation.

 

Quelle: Bundesamt für Polizei
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