Schweizer Doppelbürger können wieder in die USA reisen – mit gültigem Visum

Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger, die neben der Schweizer Staatsangehörigkeit auch diejenige des Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia oder Jemen besitzen, ab sofort wieder in die USA reisen, wenn sie ein gültiges Visum in ihrem Schweizer Pass haben.

Dies haben die US-Behörden der Schweiz nach mehreren Gesprächen zwischen dem EDA und der US-Botschaft in Bern mitgeteilt.

Die USA haben die Einreisebestimmungen für Bürger aus Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia oder Jemen präzisiert, denen gemäss dem Dekret von US-Präsident Donald Trump vom 27. Januar 2017 die Einreise in die USA für zunächst 90 Tage verweigert wird.

Nach Auskunft der US-Botschaft in Bern können Doppelbürger, die neben der Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten auch die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, ab sofort wieder in die USA reisen, wenn sie ein gültiges Visum in ihrem Schweizer Pass haben.

Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger, die neben der Schweizer Staatsangehörigkeit auch diejenige des Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia oder Jemen besitzen, ab sofort wieder in die USA reisen, wenn sie ein gültiges Visum in ihrem Schweizer Pass haben. Dies haben die US-Behörden der Schweiz nach mehreren Gesprächen zwischen dem EDA und der US-Botschaft in Bern mitgeteilt.

Die USA haben die Einreisebestimmungen für Bürger aus Irak, Iran, Syrien, Libyen, Sudan, Somalia oder Jemen präzisiert, denen gemäss dem Dekret von US-Präsident Donald Trump vom 27. Januar 2017 die Einreise in die USA für zunächst 90 Tage verweigert wird.

Nach Auskunft der US-Botschaft in Bern können Doppelbürger, die neben der Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten auch die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, ab sofort wieder in die USA reisen, wenn sie ein gültiges Visum in ihrem Schweizer Pass haben.

Das EDA hatte unmittelbar nach Inkraftsetzung des Präsidialdekrets Schritte unternommen, um die Interessen der Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger oder weiterer Personengruppen mit einer Verbindung zur Schweiz, die von den angekündigten Massnahmen betroffen sein könnten, zu wahren.

So hat das EDA am 30. und 31. Januar 2017 mit dem Generalkonsul der USA in Bern einen Austausch geführt, um verlässliche Informationen über den Einreisestopp zu erhalten und um Möglichkeiten zu erörtern, wie das EDA betroffenen Personen in der Schweiz, die über die Helpline ans EDA gelangen, weiterhelfen kann. In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass das EDA Anfragen von Personen, die in ihren beruflichen oder familiären Interessen eingeschränkt sind, aufnimmt und an die US-Botschaft weiterleitet. Mit der US-Botschaft wurde zudem ein regelmässiger Austausch über die Entwicklungen vereinbart.

Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger mit einer weiteren Staatsangehörigkeit der oben genannten Staaten, können gemäss den Informationen der US-Behörden nicht in die USA einreisen, wenn sie über kein gültiges Visum verfügen, da sie derzeit kein Visum bei der zuständigen US-Vertretung beantragen können. Verbindliche Auskünfte über die Reichweite und die Dauer dieser Massnahme können nur die Botschaften und Konsulate der USA geben.

 

Quelle: EDA
Artikelbild: Joseph Sohm – shutterstock.com

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