Littau LU: Falschgeld an Fasnacht aufgetaucht – Betrüger festgenommen

Grossanlässe wie die Fasnacht werden gerne von Betrügern genutzt, um Falschgeld in Umlauf zu bringen. So geschehen auch an der Göggu-Night vom letzten Samstag, einem Vorfasnachtsfest der Gögguschränzer Littau: Dort wurde ein Mann mit einer falschen Hunderternote in flagranti erwischt und verhaftet.

„An der Bar merkten wir auf einmal, dass wir eine Falschgeldnote in der Kasse hatten“, schildert Domenico De Cristofano, Präsident der Gögguschränzer, den Ablauf des Geschehens in der Luzerner Zeitung.

„Es war wie ein schlechter Witz“

„Wir achteten daraufhin beim Einkassieren genau auf die Scheine und erwischten kurze Zeit später einen Mann, der mit einem falschen Hunderter bezahlen wollte.“ Die Note sei absichtlich zerknittert gewesen und habe wie selbst gedruckt ausgesehen, so De Cristofano weiter. „Bei Tageslicht hätte man es wohl einfacher gesehen, dass sie nicht echt war.“ So etwas, ergänzte De Cristofano, hätten sie davor glücklicherweise noch nie erlebt. „Es war wie ein schlechter Witz.“

Wie De Cristofano berichtet, habe sich der junge Schweizer nach seiner Tat widerstandlos abführen lassen. Die Festnahme des Mannes – eines jungen Schweizers Jahrgang 1994 – wurde von der Luzerner Polizei auf Anfrage bestätigt. Laut dem Informationsbeauftragten der Staatsanwaltschaft Simon Kopp wird die Polizei den Täter erst diese Woche befragen, da er am besagten Abend alkoholisiert gewesen sei.

Strafrechtliche Konsequenzen

Was erwartet den Täter? Laut Artikel 242 droht jemandem, der falsches Geld als echt in Umlauf bringt, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Bei Geldfälschung liegt die Strafe nur bei „besonders leichten Fällen“ unter drei Jahren, ansonsten fällt sie höher aus.

Wer unwissentlich gefälschtes Geld weitergibt, macht sich laut Strafrechtsprofessor Andreas Eicker von der Universität Luzern nicht strafbar. In Deutschland sieht das übrigens anders aus: Dort riskiert auch jemand, der einen gefälschten Schein nicht als solchen erkennt, eine strafrechtliche Verfolgung.

Und wie viele Falschgeld-Delikte werden jährlich registriert? Im Jahr 2016 waren es im Kanton Luzern 54 Fälle – im Jahr davor 73.

Schweizer Hof wappnet sich gegen Falschgeld

Im Schweizerhof Luzern, der zu den grössten Veranstaltungsorten der Luzerner Fasnacht zählt, ist laut der Sales & Marketing Manager Bettina Hauger früher auch schon Falschgeld aufgetaucht – aktuell sei dies jedoch nicht mehr der Fall. Der Grund: „Wir streichen alle Noten ab den Wert von 50 Franken mit einem Stift ab.“

Wenn der Stift auf dem Geldschein keine Färbung hinterlasse, sei die Note echt, wenn sie Farbe aufnehme, handele es sich um Falschgeld.

Der Stift kostet nur 5 Franken – und käme damit wohl auch für kleine Fasnachtsvereine infrage. Allerdings sind professionelle Fälscher in der Lage, Blüten herzustellen, die der Stift nicht als solche erkennen kann. Aber: Hobby-Fälscher, die mal eben ein paar Blüten fabrizieren wollen, dürften das nötige Know-how dazu kaum haben.

Im Schweizerhof hat man aber noch mehr Möglichkeiten: An der Rezeption befindet sich eine Maschine, die echte und unechte Banknoten erkennen kann. Diese werde jeweils bei besonders hohen Bargeld-Beträgen eingesetzt.

 

Quelle: Übernommen von Luzerner Zeitung und 20 Minuten, bearbeitet von belmedia Redaktion
Artikelbild: Symbolbild © mkos83 – shutterstock.com

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