Neuenegg BE: Wohnungsbrand wegen Fahrlässigkeit in Zweifamilienhaus

Am frühen Montagabend ist in einem Zweifamilienhaus in Neuenegg ein Brand ausgebrochen. Verletzt wurde niemand, aber die Wohnung ist unbewohnbar.

Als Brandursache steht Fahrlässigkeit im Vordergrund.

Die Meldung zu einem Wohnungsbrand in einem Zweifamilienhaus an der Gartenstrasse in Neuenegg ging bei der Kantonspolizei Bern am Montag, 13. Februar 2017, kurz vor 1730 Uhr, ein. Die sofort ausgerückten Feuerwehren von Neuenegg und Köniz brachten den Brand rasch unter Kontrolle. Der durch den Brand entstandene Sachschaden ist erheblich und dadurch wurde die Wohnung unbewohnbar. Während den Löscharbeiten musste die Gartenstrasse für mehrere Stunden gesperrt und der Verkehr umgeleitet werden.

Gemäss polizeilichen Abklärungen steht als Brandursache der fahrlässige Umgang mit einer Kerze im Vordergrund.

 

Quelle: Kapo Bern
Artikelbild: Symbolbild © possohh – shutterstock.com

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