Fischimport: Ab März nur noch legaler Fang auf dem Teller
In Zukunft dürfen nur noch Meeresfischereierzeugnisse in die Schweiz eingeführt werden, deren rechtmässige Herkunft gewährleistet ist.
Am 1. März 2017 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die zu einer nachhaltigen Nutzung der weltweiten Fischbestände beitragen soll.
Betroffen von der Verordnung über die Kontrolle der rechtmässigen Herkunft von eingeführten Erzeugnissen der Meeresfischerei sind Pazifische und Atlantische Lachse, Heringe, Thunfische, Kabeljaue, Plattfische und andere Meeresfischereierzeugnisse in frischem, gekühltem, gefrorenem, gesalzenem, zerkleinertem, getrocknetem, geräuchertem oder lebendem Zustand.
Bei ihrem Fang muss die Einhaltung, der in den Exportländern geltenden nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen, sowie der Erhaltungsmassnahmen und der Fangquoten gewährleistet sein. In der Europäischen Union ist die Einfuhr von Erzeugnissen aus illegaler, nicht gemeldeter oder nicht regulierter Fischerei (IUU-Fischerei) bereits seit 2010 verboten.
Um sicherzustellen, dass es sich auch wirklich um Meeresfischereierzeugnisse rechtmässiger Herkunft handelt, wird das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Kontrollen durchführen. Lieferungen aus Staaten mit einer anerkannten behördlichen Überwachung der Fischerei können weiterhin kontroll- und gebührenfrei eingeführt werden.
Alle Länder, die Fischereierzeugnisse ausführen, können beim BLV jederzeit ein Gesuch einreichen, um als Staat mit einer offiziellen behördlichen Überwachung anerkannt zu werden.
Mit diesen Massnahmen soll ein Beitrag zur dauerhaften Erhaltung der Fischereiressourcen geleistet werden. Heute sind mehrere Fischarten von Überfischung bedroht, was zu einem Zusammenbruch der Bestände führen kann. Mit der Unterbindung des Handels mit illegalen Fischereierzeugnissen können die Einfuhrländer massgeblich zum Schutz der Fischbestände beitragen.
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
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