Zermatt VS: Bei Explosion in Berghütte eine Frau schwer verletzt – Zeugenaufruf
Am 19. Dezember 2016 um 11:00 kam es in der Gaststube der Gandegghütte zu einer Explosion. Eine Angestellte wurde dabei schwer verletzt.
Eine 30-jährige deutsche Angestellte befeuerte am Morgen den Kaminofen in der Gaststube. Gegen 11:00 begab sich die Frau erneut zum Holzofen um nach dem Feuer zu sehen. Dabei bemerkte sie ein angelehntes Holzstück am Sichtfenster der Kamintüre.
Mit einem Metallstück, das unter der Abluftregulierungsklappe eingespannt war, beabsichtigte sie das brennende Holzstück weiter in den Ofen zu schieben. Kurz nach dem Kontakt mit dem glühenden Stück Holz detonierte der Metallzylinder in der rechten Hand der Frau.
Schwer verletzt wurde das Opfer mit einem Helikopter der Air Zermatt ins Universitätsspital (CHUV) nach Lausanne geflogen.
Bei der Spurensicherung durch Spezialisten des WFD des Forensischen Institutes Zürich (Wissenschaftlicher Forschungsdienst) und der KTA (kriminaltechnische Abteilung) der
Kantonspolizei Wallis wurden unter anderem Schmauchspuren und Metallsplitter sichergestellt.
Beim detonierten Objekt, handelte es sich um einen rostigen Metallzylinder. Das Stück Metall wurde einige Tage vorher von der Betriebsangestellten im Erdgeschoss der Gandegghütte gefunden. Der Durchmesser des Zylinders betrug ungefähr 2-3 cm (Zweifrankenstück), die Länge zirka 15 cm. Es waren weder Beschriftungen noch Gravuren an sichergestellten Überresten des Zylinders ersichtlich. Das Metallstück wies an einem Ende eine Kerbung auf.
In den Schmauchspuren wurde unter anderem Nitroglycerin und Spuren von Pikrinsäure nachgewiesen. Zusätzlich konnte in den Schmauchproben eine ungewöhnliche Bleikonzentration festgestellt werden. Die Form der Splitter deutet auf die Explosion eines brisanten Sprengstoffes hin.
Bis zum Ersten Weltkrieg wurden im Ausland unter anderem Granaten mit Pikrinsäure als Explosivstoff gefüllt. Beim detonierten Objekt könnte es sich um einen alten militärischen Munitionsbestandteil gehandelt haben.
Zeugenaufruf:
Im Rahmen der Ermittlungen bittet die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis Personen, die Angaben zum Metallzylinder oder andere sachdienliche Hinweise machen können, sich bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Wallis, Telefon 027 326 56 56, zu melden.
Die Polizei rät:
Blindgänger und Munitionsreste findet man häufig auf Schiessplätzen, in Zielgebieten in den Bergen, auf Gletschern – aber auch im Nachlass von Verstorbenen als Erinnerung an die Dienstzeit. Blindgänger und Munitionsreste sind nicht immer als solche zu erkennen.
Diese Art von „Erinnerung“ ist verboten, denn Blindgänger sind sehr gefährlich!
Um Unfälle zu verhindern, befolgen Sie bitte folgende Grundsätze:
- Blindgänger und Munitionsreste nie berühren – markieren – melden.
- Melden Sie den Fund telefonisch unter der Nummer 117.
- Oder laden Sie den Blindgänger-App herunter im Apple App Store (für iPhone) oder im Google Play Store (für Android) mit dem Suchbegriff „Blindgänger“.
- Oder verwenden Sie das Meldeformular.
Quelle: Kantonspolizei Wallis
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