Kanton Zürich: Häusliche Gewalt ist weit verbreitet

Vor zehn Jahren wurde das Gewaltschutzgesetz im Kanton Zürich eingeführt. Im Fokus stand dabei die Häusliche Gewalt. Das Gesetz regelt den Schutz, die Sicherheit und die Unterstützung von Betroffenen.

Um gegen Häusliche Gewalt vorzugehen, müssen verschiedene Stellen zusammenarbeiten, so etwa Opferhilfestellen und die Polizei. Die Arbeit letzterer ist nun vom Kriminologischen Institut der Universität Zürich untersucht worden.

Gewalt in partnerschaftlichen und familiären Beziehungen ist weit verbreitet; sie tritt in allen Altersgruppen und sozialen Schichten auf. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Polizei im Kanton Zürich im Durchschnitt pro Tag über ein Dutzend Meldungen aufgrund Häuslicher Gewalt und Familienstreitigkeiten, insgesamt rückte die Frontpolizei im Jahr 2016 deswegen 5037 Mal aus.

Mit dem kantonalen Gewaltschutzgesetz besteht für die Polizei seit April 2007 die Möglichkeit, gegen Gewaltausübende Kontakt- und Rayonverbote gegenüber ihren Opfern auszusprechen. Dadurch sollen Opfer geschützt und die Situation zwischen Betroffenen beruhigt werden. Jährlich werden solche Gewaltschutzmassnahmen in über tausend Fällen angeordnet. In mehr als der Hälfte der Fälle leben auch Kinder in den betroffenen Haushalten.

In den letzten Jahren wurden zudem Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Opferhilfe-/Beratungsstellen und weiteren Institutionen erzielt. Wesentlich dazu beigetragen hat der Aufbau und die Einführung des Kantonalen Bedrohungsmanagements, für das die Präventionsabteilung der Kantonspolizei zentrale Anlaufstelle ist.

Eine Studie des Kriminologischen Instituts der Universität Zürich zeigt aktuell Ergebnisse einer Opferbefragung und Rückfallanalyse auf. Dabei manifestiert sich die Wirksamkeit von Gewaltschutzmassnahmen: Wo eine solche gegen die Gefährdenden angeordnet wurde, sind 87 Prozent der befragten Opfer von Häuslicher Gewalt nach einem Jahr der Überzeugung, dass sich ihre Situation verbessert hat.

Die Befragung hat auch Hinweise darauf ergeben, weshalb bei weitem nicht alle Opfer die Polizei alarmieren: Als Hinderungsgründe wurden etwa die Angst vor der Tatperson (31% der Nicht-Alarmierenden), Scham (21%) oder der Wunsch, die Sache selber zu lösen (16%), angegeben. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden nun Verbesserungen erarbeitet, die im polizeilichen und im strafrechtlichen Umgang mit Häuslicher Gewalt umgesetzt werden können.

Es ist weiter von einer grossen Dunkelziffer bei Fällen von Häuslicher Gewalt auszugehen. Die Polizei zu alarmieren, fällt vielen Betroffenen schwer. Mit der Kampagne „Stopp Häusliche Gewalt“ will die Kantonspolizei Zürich Direktbetroffene und Dritte ermutigen, sich so früh wie möglich bei der Polizei oder bei spezialisierten Beratungsstellen zu melden. So kann rechtzeitig geholfen werden, und es können schwerwiegende Gewalttaten verhindert werden. Die Kampagne umfasst unter anderem eine Website (www.stopp-häusliche-gewalt.ch) mit Informationen für Gewaltbetroffene und Angehörige, aber auch für gewaltausübende Personen und Fachleute.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: Lolostock – shutterstock.com

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