Chur GR: Kontrollen durch die Polizei wegen „Zu gefährlich, zu laut, zu schnell…“
Nebst den eigenen Feststellungen der Stadtpolizei haben auch Quartierbewohner erneut auf Fahrzeuglenkende hingewiesen, welche durch Hochdrehen des Motors beziehungsweise Beschleunigungsexzessen massiven Lärm und Geschwindigkeitsüberschreitungen verursachen.
Diese Verkehrsregelverletzungen betreffen Fahrzeuglenkende mit teils auffälligen Sportwagen, welche sowohl am Tag wie auch in der Nacht mit ihrem gesetzeswidrigen Verhalten einerseits die Anwohnerschaft, Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmende stören, verärgern und vor allem aber auch gefährden.
Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) muss sich jedermann im Strassenverkehr so verhalten, dass niemand behindert oder gefährdet wird und die Fahrzeuglenker haben die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen. Vermeidbare Belästigungen wie Lärm, Staub, Rauch usw. sind zu unterlassen.
Die EU-Verordnung über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen lässt heute die sogenannten Klappenauspuffsysteme zu, welche besonders bei hoher Tourenzahl ohrenbetäubender Lärm verursachen können. Ab 2016 sind diese Auspuffsysteme (ab erster Inverkehrsetzung) verboten. Unabhängig dieser Auslegung gilt bezüglich „Vermeiden von Lärm“ Art. 33 der eidgenössischen Verkehrsregelverordnung (VRV), welche unter anderem Folgendes untersagt:
– hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen
– zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeuges, namentlich beim Anfahren sowie
– fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften
In der Regel wird bei diesen Beschleunigungen die Geschwindigkeit teils massiv überschritten und dadurch eine erhebliche Verkehrsgefährdung verursacht. Mit der erneuten Aktion, welche während den kommenden Sommermonaten immer wieder durchgeführt wird, verfolgt die Stadtpolizei eine strikte Verzeigungspraxis. Bei entsprechenden Feststellungen der Bevölkerung nimmt die Stadtpolizei Meldungen (wenn möglich unter Angabe der betreffenden Kontrollschildnummer) unter Tel. 081 254 53 00 entgegen.
Quelle: Stadtpolizei Chur
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