Kanton Bern: Gegen Thailänderin Anklage wegen Menschenhandels erhoben

Nach Abschluss umfangreicher Ermittlungen hat die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben eine thailändische Staatsbürgerin angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, gewerbsmässigen Menschenhandel zum Nachteil von über 80 Personen aus Thailand betrieben zu haben.

Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hat gegen eine 57-jährige thailändische Staatsbürgerin nach einem mehrjährigen Ermittlungsverfahren Anklage wegen gewerbsmässigen Menschenhandels, Förderung der Prostitution, Geldwäscherei sowie Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz erhoben.

Die Frau war gestützt auf Erkenntnisse aus früheren Verfahren wegen Menschenhandels als mutmassliche Drahtzieherin in Thailand identifiziert worden. Sie konnte im Oktober 2014 am Flughafen Zürich festgenommen werden.

Sie befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug.

Bereits kurz nach ihrer Anhaltung konnten bei koordinierten Interventionen in Etablissements verschiedener Kantone sieben der dorthin vermittelten Opfer identifiziert und befreit werden. Im Zuge der Ermittlungen wurden weitere Opfer bekannt. Von den rund 80 eruierten Opfern erklärten sich neun bereit, sich am Strafverfahren als sog. Privatklägerinnen zu beteiligen und Parteirechte auszuüben.

Gestützt auf Erfahrungswerte aus anderen Verfahren zu Menschenhandel ist dies eine relativ hohe Anzahl Privatkläger.

Das von der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben geführte Verfahren gestaltete sich angesichts der zahlreichen Rechtshilfeverfahren, schwergewichtig mit Thailand und Italien, sowie der interkantonalen Koordination mit anderen Strafverfolgungsbehörden sehr komplex und zeitintensiv.

Ebenso erwiesen sich die Abklärungen zum Geldstrom als aufwändig. Die mutmassliche Drahtzieherin hatte anlässlich von Reisen in die Schweiz Schuldbeträge der vermittelten Prostituierten sowie Vermittlungsgebühren bei den Studiobetreiberinnen persönlich einkassiert und das Geld nach Thailand transportiert.

Zudem konnten mittels mehrerer Rechtshilfeersuchen bei thailändischen Behörden sowie Abklärungen bei verschiedensten Banken und Geldüberweisungsinstituten die übrigen Transaktionen teilweise nachvollzogen werden.

 

Quelle: Kanton Bern, Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben
Artikelbild: Symbolbild © Yupa Watchanakit – shutterstock.com

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