Zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg – Verbesserungen erreicht
In ihrem heute veröffentlichten Bericht zieht die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) Bilanz über die im Zeitraum von April 2016 bis März 2017 begleiteten 72 Zuführungen und 40 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg.
Die Kommission bezeichnet die erzielten Verbesserungen im Bereich der Anwendung von Zwangsmassnahmen insgesamt als positiv.
Als problematisch stuft die Kommission die in einzelnen Kantonen beobachtete Vermummungspraxis sowie die nach wie vor praktizierte Trennung von Familien mit Kindern ein. In Bezug auf das gesetzlich vorgeschriebene Vorbereitungsgespräch legt die Kommission den Behörden nahe, die Betroffenen systematisch und rechtzeitig über die bevorstehende Rückführung zu informieren.
Problematische Einzelfälle im Rahmen der polizeilichen Praxis
Die Kommission stellte in der Berichtsperiode, insbesondere in Bezug auf die Anwendung von Zwangsmassnahmen Verbesserungen fest. Besonders begrüsst sie, dass das polizeiliche Begleitpersonal in einzelnen Fällen auf jegliche Form der Fesselung verzichtete.
Nichtsdestotrotz bedarf es hinsichtlich der z.T. immer noch systematisch zur Anwendung kommenden Teilfesselung während der Zuführung und der Bodenorganisation am Flughafen weiterer Anstrengungen. Als besonders problematisch beurteilt die Kommission die in einzelnen Kantonen beobachtete Vermummungspraxis sowie das Mitführen von Waffen und Destabilisierungsgeräten im Rahmen der Anhaltung und der Zuführung.
Rückführung von Familien mit Kindern
Auch die Trennung und Fremdplatzierung von Kindern im Vorfeld von Rückführungen erachtet die Kommission als weiterhin bedenklich. In einem vor kurzem auch vom Bundesgericht beurteilten Fall wurde eine Mutter mit ihrem Baby zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs in Ausschaffungshaft genommen und die drei älteren Kinder in einem Kinderheim fremdplatziert. Die Kommission erachtet diese Praxis aus kinderrechtlicher Sicht als unangemessen und legt den Behörden nahe, bei Familien mit Kindern, anstelle der Inhaftierung, mildere Massnahmen zu prüfen.
Harmonisierung im Bereich des Vorbereitungsgesprächs notwendig
Seit 2011 legt die Kommission ein besonderes Augenmerk auf die Informationen der Betroffenen im Vorfeld ihrer Rückführung. Die Kommission überprüfte im Berichtsjahr prioritär die Umsetzung einschlägiger Bestimmungen über das Vorbereitungsgespräch in den Kantonen im Lichte der internationalen Vorgaben. Sie kommt zum Schluss, dass die Praxis der Kantone in diesem Bereich nach wie vor uneinheitlich ist und es weiterer Anstrengungen bedarf. Namentlich sollten die Betroffenen systematisch über die bevorstehende Rückführung sowie über die genauen Modalitäten informiert werden.
Quelle: Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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