Schweiz liefert zwei mutmassliche Ndrangheta-Mitglieder an Italien aus
Die Schweiz hat heute zwei mutmassliche Mitglieder der Frauenfelder Zelle der ‚Ndrangheta an Italien ausgeliefert. Zehn weitere Mitglieder dieser Zelle befinden sich seit letzten Freitag wieder in Auslieferungshaft.
Der Grund für die erneute Festnahme ist das deutlich erhöhte Fluchtrisiko, nachdem das Bundesstrafgericht die Auslieferung an Italien bestätigt hat.
Mit Entscheiden vom 21. Juli 2017 hat das Bundesstrafgericht die zwölf hängigen Beschwerden der mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Zelle der ‚Ndrangheta gegen die Auslieferungsentscheide des BJ abgelehnt. Zwei Betroffene erklärten, auf eine Beschwerde ans Bundesgericht zu verzichten und konnten daher heute in Chiasso den italienischen Behörden übergeben werden. Die zehn anderen Betroffenen kündigten hingegen an, beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Entscheide des Bundesstrafgerichts einreichen zu wollen.
Am 8. März 2016 hatten die Kantonspolizeien Thurgau und Zürich auf Anordnung des BJ dreizehn italienische Staatsangehörige festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt. Die italienischen Behörden werfen ihnen vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Da sie seit Jahren in der Schweiz wohnhaft sind und bereits vor der Festnahme Kenntnis von den italienischen Ermittlungen hatten, stufte das BJ damals das Fluchtrisiko und die Kollusionsgefahr (Vernichtung von Beweismitteln, Beeinflussung von Mitbeschuldigten oder Zeugen) als gering ein und entliess sie noch im gleichen Monat unter bestimmten Auflagen (Kaution, Schriftenabgabe, Meldepflicht bei der Polizei) aus der Auslieferungshaft.
Zwischen August und Dezember 2016 bewilligte das BJ die Auslieferung der dreizehn Personen, die in der Folge alle beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen die Auslieferungsentscheide des BJ einreichten. Mit Entscheid vom 25. Januar 2017 trat das Bundesstrafgericht auf die Beschwerde einer Person nicht ein, weil sie innert der gesetzlichen Frist keine Begründung dazu eingereicht hatte. Da diese Person auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtete, konnte sie am 10. Februar 2017 an Italien ausgeliefert werden.
Quelle: Bundesamt für Justiz
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