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Hefenhofen TG / Biasca TI: Schlimmes Tierleid künftig verhindern

25.08.2017 |  Von  |  News, Schweiz, Tessin, Thurgau

Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt die Abkehr von flächendeckenden, angemeldeten Tierschutzkontrollen hin zu einer Risikoauswahl der zu kontrollierenden Betriebe.

So könnte die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Tierschutzfällen in der Nutztierhaltung erhöht und mit zielgerichteten behördlichen Massnahmen viel Tierleid verhindert werden.

Der Tierhalter Ulrich K. aus Hefenhofen TG wurde in den zurückliegenden Jahren mehrfach wegen Tierquälerei verurteilt. Ein Tierhalteverbot wurde nicht durchgesetzt. Auf einem Betrieb, nur wenige Kilometer vom Hof des Ulrich K. entfernt, leben rund 60 Rinder – trotz Tierhalteverbot.


Pferdequälerei in Hefenhofen TG, Pferd auf Hof von Ulrich K., Hefenhofen; 4. August 2017 (Bild: Schweizer Tierschutz STS)

Pferdequälerei in Hefenhofen TG, Pferd auf Hof von Ulrich K., Hefenhofen; 4. August 2017 (Bild: Schweizer Tierschutz STS)


Eine Tessiner Bäuerin ignorierte während Jahren ein partielles Tierhalteverbot und hielt weiterhin mehr Tiere als erlaubt. Erst als Bilder halbverhungerter und toter Kühe auf dem Hof an die Oeffentlichkeit gelangten, wurden die verbliebenen Tiere beschlagnahmt.


Kühe in schlechtem bis extrem schlechtem Ernährungszustand, Biasca TI, 22. April 2016 (Bild: Schweizer Tierschutz STS)

Kühe in schlechtem bis extrem schlechtem Ernährungszustand, Biasca TI, 22. April 2016 (Bild: Schweizer Tierschutz STS)


Wo die Medienöffentlichkeit fehlt, passiert wenig

Vollzug der (Tierschutz-)Gesetzgebung ist mehr als die Kontrolle von Vorschriften. Zum Vollzug gehört das Anordnen und das Durchsetzen von Verbesserungen bei Mängeln oder Missständen. Und das nicht erst dann, wenn Medien Missstände und Defizite thematisieren.

Das Ziel muss ein besserer Tierschutzstandard sein mit einem spürbaren Rückgang von Gesetzesverstössen. Es wird allerdings, nicht nur im Fall Hefenhofen, neben menschlichem und behördlichem Versagen auch ein Systemfehler im Gesetzesvollzug sichtbar, auf den der Schweizer Tierschutz STS seit Jahren hinweist.

Fehler im System

Jeder direktzahlungsberechtigte Hof wird regelmässig von kantonalen Kontrollorganen überprüft. Die meisten staatlichen Kontrollen finden auf Voranmeldung statt. Die Leistung der Arbeit der Kontrollorgane wird an der Anzahl der Kontrollen gemessen.

Die flächendeckend durchgeführten Kontrollen binden grosse personelle Ressourcen, die in der Folge fehlen bei der Bearbeitung gravierender Fälle. „Wir brauchen keine strengeren Gesetze und keine strengeren Kontrollen aber wir brauchen mehr unangemeldete, risikobasierte Tierschutzkontrollen“, sagt Hansuli Huber, Geschäftsführer Fachbereich Schweizer Tierschutz STS.

Risikobasierte Anlasskontrollen

Der STS plädiert dafür, jene Landwirtschaftsbetriebe, bei denen es in Sachen Tierschutz immer wieder zu Beanstandungen kommt, mit Beratung, engmaschiger Überwachung und konsequenten Sanktionen zu sanieren. Reissen alle Stricke, sind Tierhalterverbote auszusprechen.

Das Sanktionsschema bei Tierschutzverstössen im Rahmen der Direktzahlungen ist zudem zu überprüfen. Schwerwiegende Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung wie etwa mangelhafte Pflege, Mangelernährung, fehlendes Wasser, starke Überbelegung oder fehlender Auslauf müssen künftig zu erheblichen Kürzungen der Direktzahlungen führen. Tierleid darf sich nicht auszahlen.

 

Quelle: Schweizer Tierschutz STS
Artikelbild: Pferdequälerei in Hefenhofen TG © Schweizer Tierschutz STS

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