Liechtenstein: Betäubungsmittelverordnung wird aktualisiert
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Oktober 2017 eine Abänderung der Betäubungsmittelverordnung beschlossen. Diese Aktualisierung erfolgt zeitnah mit der derjenigen der Schweiz.
Damit soll insbesondere verhindert werden, dass es in Liechtenstein ein Regelgefälle zum Ausland gibt. Zudem musste die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um Vorläuferstoffe, die für die Herstellung bestimmter Drogen verwendet werden können, sicherstellen zu können.
Neue Stoffe, die eine medizinische Verwendung haben könnten, wurden der Betäubungsmittelkontrolle unterstellt. Präparate, die als Vorläuferstoffe für Amphetamine, als Vorläuferstoffe für MDMA („Ecstasy“) oder als Vorläuferstoffe für Fentanyl und dessen Derivate verwendet werden könnten, wurden neu aufgenommen.
Carfentanyl, das eine veterinärmedizinische Verwendung haben könnte, wurde ebenfalls neu der Betäubungsmittelkontrolle unterstellt. Weiters wurden einige Substanzen, die bisher den Status „mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung“ hatten, aufgrund des Nachweises dieser Wirkung in das Verzeichnis der verbotenen kontrollierten Substanzen übernommen. Zudem wurden notwendige Anpassungen am Umfang der Kontrollmassnahmen bei Hilfschemikalien vorgenommen.
Quelle: Fürstentum Liechtenstein
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